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Auszug - Künftige durchgehende Nutzbarkeit des BSG-Sportzentrums an der Forellstraße bzw. Bereitstellung einer adäquaten Sport-Ausweichstätte  

des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 8.1
Gremium: Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2019/0067 Künftige durchgehende Nutzbarkeit des BSG-Sportzentrums an der Forellstraße bzw. Bereitstellung einer adäquaten Sport-Ausweichstätte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Klaus Balster (Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Fischer-Friedhoff, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Szelag bittet Herrn Dr. Balster seinen Antrag vorzutragen. Der Antrag wurde im Vorfeld den Mitgliedern des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen mit der Einladung sowie der Tagesordnung zur Kenntnis gegeben.

Herr Dr. Balster begründet den Antrag und zieht dafür als Fundament die wissenschaftlichen Expertisen „zur Situation der Turn- und Sporthallen in Herne“ von 2006 und 2014 und die in der Abschlusssitzung „Runder Tisch Hallensport“ am 07.03.2017 formulierten „Leitlinien und Handlungsperspektiven“ bzw. die aktuellste Sportstättenschließung „an der Kolibri-Schule“ heran.

 

 


Beschluss:

 

Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen empfiehlt der Verwaltung der Stadt Herne zu prüfen, inwieweit eine künftige durchgehende Nutzbarkeit des BSG-Sport-zentrums an der Forellstr. bzw. die Bereitstellung einer adäquaten Sport-Ausweichstätte gewährleistet werden kann.

Die Empfehlung des Beirates ist als Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren einzubringen.        

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

gesamt

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltung:

0