Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Brand bei der Wilhelm Bötzel GmbH & Co. KG  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 19.4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2019/0061 Brand bei der Wilhelm Bötzel GmbH & Co. KG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Klaudia Scholz
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Den Fragenkatalog beantwortet der Fachbereich 51 / Fachbereich Umwelt und Stadtplanung zur Niederschrift wie folgt:

 

 

Frage 1: Was Waren genau die Ursachen für die beiden Brände?

 

Antwort:

Brand am 28.07:2018: Das Feuer entstand aus nicht bekannten Ursachen an der Aufbereitungslinie BHS-1.

 

Brand am 18.11.2018: Als Ursache wird Selbstentzündung in der Lagerbox vermutet.

 

 

Frage 2: Wer überprüft jährlich die Zertifizierung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz?

 

Antwort: Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) oder Entsorgergemeinschaften.

 

 

Frage 3: Widersprechen zwei Brände in so kurzer Zeit nicht einer Zertifizierung?

 

Antwort: Grundsätzlich kann man diese Frage nicht beantworten, da die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung darauf speziell nicht eingeht.

 

Der Gesetzgeber des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hat sowohl die Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ als auch den Entzug einer Zertifizierung aus dem staatlichen Wirkungsbereich weitgehend ausgegliedert und der privaten Überwachung übertragen.

 

Sollten Verdachtsmomente, wie Manipulation, Straftat oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, sind durch die Zertifizierungsorganisationen entsprechende Prüfungen bzgl. Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit oder der allgemeinen Fachkunde der verantwortlichen Personen vorzunehmen, ggfs. ist das Entsorgungsfachbetriebezertifikat  durch die Zertifizierungsorganisationen zu entziehen.

 

 

Frage 4: Wann wurde am Standort in Herne letztmalig eine medienübergreifende Umweltinspektion durchgeführt?

 

Antwort: Am 06.07.2016 mit dem Ergebnis: keine Mängel festgestellt.