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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Fachbereich 55 / Stadtgrün gibt folgende Fragenbeantwortung zur Niederschrift:
Zu Frage 1 – Wie ist der aktuelle Sachstand??
Antwort: Die Verwaltung hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden, während der Zeit der Krötenwanderung zwischen Februar und April zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hofstraße bis zur Brücke „ Erzbahntrasse“ auszuschildern.
Die Umsetzung soll daher in den nächsten Tagen vor Beginn der Krötenwanderung und vor den ersten Arbeiten (Aufstellen des Schutzzaunes durch ehrenamtliche Helfer) abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige Beschilderung „Krötenwanderung“ nach Möglichkeit besser sichtbar angebracht werden.
Zu Frage 2 – Welche der angekündigten Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden?
Antwort: Der für das Aufstellen des Schutzzaunes betroffene Bereich wurde bereits von kleineren Gehölzen befreit und gemäht.
Im Übrigen stellt die Verwaltung - wie in den Vorjahren - den erforderlichen Schutzzaun auf einer Länge von ca. 300 Metern auf.
Damit unterstützt die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten den dort tätigen ehrenamtlichen Naturschutz.