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Auszug - Umlegungsverfahren Vödestraße  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 19.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2019/0053 Umlegungsverfahren Vödestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Björn Wohlgefahrt
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Der Fachbereich 52 /Vermessung und Kataster beantwortet die Fragen der CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Fachbereich 51 / Umwelt und Planung wie folgt:

 

 

Frage 1 (FB 52)

Wie ist der aktuelle Stand des Umlegungsverfahren?

 

 

Antwort: Die Umlegung wurde am 02.12.2014 gem. § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch vom Rat der Stadt angeordnet. Die vor der Einleitung des Umlegungsverfahrens notwendige Anhörung gem. § 47 BauGB Abs. 1 erfolgte am 25. März 2015. Die aus der Anhörung bekannt gewordenen Vorstellungen bzw. Erwartungen der Eigentümer in Bezug auf die Neuordnung des Gebietes wurden gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt und Planung erörtert. Das Ergebnis führte zu einem entsprechenden Gestaltungsentwurf des Fachbereiches  51.

 

Für die Erschließung des Gebietes wurde zwischenzeitlich das Grundstück Vödestr. 150, nach Abriss der aufstehenden Gebäude, durch die Stadt Herne erworben. Die Abnahme des Grundstücks erfolgt in Kürze.  

 

Das Bebauungsplanverfahren befindet sich zur Zeit noch in der Aufstellungsphase. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund der fehlenden konkreten Gebietsabgrenzung, von der die Abgrenzung des Umlegungsgebietes abhängig ist, konnte der Umlegungsbeschluss durch den Umlegungsausschuss noch nicht gefasst werden.  

 

 

Frage 2 (FB 51)

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

 

Antwort: Die beauftragte ergänzende Bodenuntersuchung im Plangebiet soll - sofern das Wetter dies zulässt - im Februar abgeschlossen sein. Mit den danach vorliegenden Erkenntnissen zu umweltrelevanten Themen wird der städtebauliche Vorentwurf vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung optimiert. Dieser Entwurf soll spätestens am 9. Mai in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentiert werden. Zuvor wird im Bauleitplanverfahren eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Sollte sich das vorgestellte Konzept als geeignet erweisen, so wird seine Umsetzung als Bebauungsplan voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte öffentlich ausgelegt, um Anfang 2020 einen Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

Frage 3 (FB 51)

Welche Bebauung ist geplant?

 

Antwort: Das Konzept sieht für das Baugebiet Vödestraße eine aufgelockerte Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern als Einzel- und Doppelhäuser sowie mit Mehrfamilienhäusern in Form von Stadtvillen vor.

 

 

Frage 4 (FB 51)

Hat die Verwaltung geplant, mit einer Gestaltungssatzung (Gebäude und Gärten) auf Luftschneisen, entstehende Hitzeinseln usw. besonders Rücksicht zu nehmen?

 

Antwort: Ergänzend zu dem Bebauungsplan, der mit seinen überbauten Grundstücksflächen eine Durchlüftung und Begrünung durch entsprechende Festsetzungen gewährleistet, soll eine Gestaltungssatzung die Umsetzung von Klimaanpassungszielen sicherstellen. Dachbegrünungen sowie verschattete Stellplatzanlagen durch geeignete Bepflanzung und Bäume sollen einer Überhitzung des Wohnquatiers entgegenwirken. Darüber hinaus wird bei der Konkretisierung des Plankonzeptes geprüft, welche weiteren Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz für diesen Siedlungsbereich in Frage kommen.