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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt die Teilpläne (Teilergebnispläne/Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2019 zu den in dieser Vorlage aufgeführten Produkten, wie vorgeschlagen festzusetzen.
Herr Libuschweski fragt, ob die jährliche Erhöhung in Höhe von 2,5 % des Herner Jugendförderplans beim Aufwand des Produkts 3602 berücksichtigt wurde, da in den Beträgen keine Steigung erkennbar ist.
Die Frage nach der Erhöhung stellt sich ebenfalls bei den Erträgen bzgl. des Jugendförderplans des Landes.
Frau Sülü erkundigt sich nach der im Produkt 3603 aufgeführten „sonstigen Jugendarbeit“. Was ist hier enthalten?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen im Rahmen der Niederschrift.
Die Fortschreibung der Erhöhung des Aufwands bzgl. des Herner Jugendförderplans wurde für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 nur teilweise berücksichtigt. Dies wird bei der nächsten Haushaltsplanung korrigiert.
Im Bereich 360201 – Förderung der Jugendverbände wurde die Erhöhung von 330.000 Euro auf 338.700 Euro berücksichtigt. Bei den Leistungen 360202 (Förderung Schularbeitshilfen), 360203 (Förderung der Kinderanwältin), 360204 (Jugendleitercard), 360205 (Förderung der Jugendsozialarbeit) wurde die Erhöhung von 2019 auf 2020 nicht berücksichtigt. Die Erhöhung umfasst insgesamt einen Aufwand von 3.800 Euro, der bei der nächsten Haushaltsplanung eingeplant wird.
Bei der Leistung 360206 (Förderung der Einrichtungen Dritter) wurde die jährliche Erhöhung nach dem Herner Jugendförderplan berücksichtigt. Jedoch wurde irrtümlich die Erhöhung des weiterzureichenden Landeszuschusses nur im Haushaltsjahr 2019 auch als Aufwand eingerechnet, in den Folgejahren allerdings nicht mehr.
Bei der Haushaltsplanung ab 2020 ist hierfür ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 22.800 Euro zu berücksichtigen.
Aufgrund der Darstellung auf Produktebene ist eine Steigerung im Haushaltsplan nicht erkennbar.
Die pauschale jährliche Erhöhung ab 2021 ff. wurde nicht berücksichtigt, da der aktuelle Herner Jugendförderplan bis zum Jahr 2020 gilt. Der Aufwand ist aus diesem Grund zunächst konstant.
Bezüglich der berücksichtigten Erträge wird darauf hingewiesen, dass die Dynamisierung des Jugendförderplans des Landes nicht mit einem konkreten Prozentwert benannt wird, sondern sich aus der Tarifsteigerung und der Entwicklung des Preisindexes berechnet. Da dies keine valide Berechnungsgrundlage ist, wurde die Erhöhung zunächst nicht mit eingerechnet.
In der Kostenstelle „sonstige Jugendarbeit“ des Produkts 3603 sind neben Aufwendungen für den Ferienexpress, den Ruhrpottbattle und den internationalen Jugendaustausch auch Aufwendungen für Sonderaktionen (Jungentag, Mädchentag, Mitmachtag, Kirmesumzug des Jugendtreffs, Graffitiworkshops, Fußballturniere, Ausflüge etc.) sowie die Eigenanteile der Jugendförderung für Projekte wie Jugend Stärken und Demokratie Leben enthalten.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | Sonstige |
dafür: | 13 | 4 | 2 | 1 | 1 | 1 | 4 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |