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Ratsinformationssystem

Auszug - Änderung der ortsrechtlichen Bestimmungen hier: Satzung der Friedhöfe der Stadt Herne - Erste Änderungssatzung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2005/0841 Änderung der ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Satzung der Friedhöfe der Stadt Herne - Erste Änderungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bartels
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Rubel, Gudrun
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die beiliegende Fassung der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Herne - Erste Änderungssatzung -.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     14                     

dagegen:        0

Enthaltung:     0

 

Herr Högemeier gibt Folgendes zu Protokoll:

Das Ehrenmal für verunglückten Bergleute auf dem Ostfriedhof in Horsthausen ist stark verwittert. Ich bitte die Verwaltung um Prüfung wer der Eigentümer ist und wie dieses Ehrenmal auf Dauer erhalten werden kann.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o.a. Entwurf der Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu der Frage von Herrn Pfeiffer, ob es auf dem Holthauser Friedhof noch Flächen gibt, die bisher noch nicht belegt wurden:

Auf dem Holthauser Friedhof gibt es auch Flächen, die noch nicht belegt wurden, z.B. neben dem Parkplatz an der Mont-Cenis-Straße und auf dem neuen Teil des Friedhofs.