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Beschluss |
Herr Becker teilt Folgendes mit:
Prüfung Parksituation Hauptstraße, zwischen Lortzingstraße/Kolpingstraße und Unser-Fritz-Straße/Heidstraße (Vorlage Nr. 2017/0642)
hier: Änderung der Parkdauerbegrenzung
In Abstimmung mit der Polizei und dem Fachbereich 44/4 (Ordnungsdienste) teilt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr Folgendes mit:
Auf Basis des oben genannten Prüfauftrages wurde jüngst die Parkdauer entlang des in Rede stehenden Streckenabschnittes unter Berücksichtigung der bisher geltenden Dauer auf eine Stunde vereinheitlicht.
Eine aktuelle Überprüfung der Situation hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Parkdauerbegrenzung auf zwei Stunden sinnvoll und notwendig ist. Die entsprechende Anordnung und Umsetzung erfolgen zeitnah.
Andienung in der Hauptstraße
Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 28.01.2018
Vorlage Nr. 2018/0084
In Abstimmung mit der Polizei sowie den Fachbereichen 44/4 (Ordnungsdienste) und 51/3 (Stadterneuerung) teilt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr mit, dass vorbehaltlich letzter Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber vor den Häusern 215 und 217 eine rund 16,0 m lange Ladezone (VZ 1012-30) in der Hauptstraße angeordnet wird.
Sie wird auf die Zeit von 19 bis 10 h begrenzt (VZ 286-10/-20 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang/Ende“ und VZ 1040-30 „19-10 h“) und steht zu den übrigen Zeiten weiterhin als Gehweg/Aufenthaltsfläche (VZ 283 „Absolutes Haltverbot“) zur Verfügung.
Die Verwaltung wird nach einem mehrmonatigen Beobachtungszeitraum über die Erfahrungen, die nach der Einrichtung dieser Ladezone gemacht werden, berichten.