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Beschluss |
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Auf der Fahrbahn der Wanner Straße zwischen Hausnummer 3 / 4 und Wibbeltstraße sind immer wieder auf größeren Flächen (je ca. 1 qm) Pflastersteine locker, die besonders für Fahrradfahrer gefährdend sein können. Auch wenn es den Anschein hat, dass an diesem Pflaster immer wieder Ausbesserungen vorgenommen werden, gibt es aktuell 4 solcher Stellen auf diesem kurzen Straßenstück von ca. 80 m.
Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
Herr Becker antwortet:
Zu Frage 1:
Die flächenhaften Schäden im Fahrbahnabschnitt Wibbeltstraße bis zur Post werden zeitnah durch Aufnahme des Pflasters und Austausch der Bettung in einem ca. 3m breiten Streifen reguliert werden.
Im Abschnitt zwischen Fußgängerzone und Wibbeltstrasse werden die punktuellen Schäden durch den Bauhof der Stadt Herne beseitigt.
Zu Frage 2:
Die Baufirma nur eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Gewährleistungsschäden können nur für fehlerhafte Bauausführungen geltend gemacht werden. Die Ausführung entspricht den Ausschreibungen der Stadt Herne, ein Fehler der Baufirma liegt nicht vor.
Zu Frage 1:
Die Maßnahme wurde kontrolliert, gemäß Ausschreibung hergestellt und den Vorschriften entsprechend abgenommen.