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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Ampelschaltung Stöckstraße / Gerichtsstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:47 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2018/0462 Anfrage: Ampelschaltung Stöckstraße / Gerichtsstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nierstenhöfer, Günter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


 

Nach Hinweisen von BürgerInnen sollen die Rot- / Grünphasen in einem ungewöhnlichen Verhältnis zueinander stehen.

So wurden bei der Rotphase auf der Stöckstraße ca. 40 Sekunden gemessen, wo hingegen die Grünphase lediglich 11 Sekunden dauert.

 

Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?
  2. Wenn ja, gibt es Gründe dafür?
  3. Können diese unverhältnismäßigen Taktungen angeglichen werden ?

 

Herr Becker antwortet:

Zu Frage 1:

Ja, die Schaltzeiten der Lichtsignalanlage sind der Verwaltung bekannt.

Zu Frage 2:

Die Lichtsignalanlage Stöckstr. / Gerichtstr. wird mit einem Umlauf von 50 Sekunden gesteuert. Dies bedeutet, dass jede Fahrtrichtung innerhalb von 50 Sekunden einmal ihre Grünzeit erhält. Die nördliche Zufahrt (vom Mondpalast kommend) weist die größten Verkehrsstärken auf, die westliche, östliche und südliche Zufahrtsrichtung sind in etwa gleich stark. Zudem biegen fünf Buslinien und eine Vielzahl an PKWs vom Mondpalast kommend links in die Gerichtstraße in Richtung Buschmannshof ab. Um einen dortigen Rückstau zu vermeiden, wird für diese Fahrtrichtung ein Nachlauf mittels eines Hilfssignals (Blinker, Grünpfeil) geschaltet, wodurch die aus Süden kommende Gegenrichtung früher abgeschaltet werden muss. Die beobachtete Rotzeit entspricht der verkehrstechnischen Steuerung.

Zu Frage 3:

Für die dortigen Verkehrsströme sind die geschalteten Grünzeiten an dieser Anlage ausreichend und angemessen. Deshalb sieht die Verwaltung von einer Anpassung der Signalzeiten ab.