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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Freizeitanlage am Bickern-Sportplatz  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:47 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2018/0458 Anfrage: Freizeitanlage am Bickern-Sportplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hentschel-Leroy, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Auf der Freizeitanlage am Bickern-Sportplatz kommt es regelmäßig in der Kernzeit 16.00 bis 20.00 Uhr zu größeren Zusammenkünften einer bzw mehrerer Familien, vermutlich südosteuropäischer Herkunft. Die Situation vor Ort ist im WAZ-Bericht vom 24.05.2018 von einem Anwohner geschildert worden: starke Vermüllung des Platzes aber auch Belästigungen verschiedener Art sind den Berichten der Anwohner zufolge besonders in den Sommermonaten leider Alltag. Bewohner des Stadtteils meiden mittlerweile den Besuch des Spielplatzes, der auch vom AWO-Kindergarten in der Nähe genutzt wird. Wir sehen vor Ort die Gefahr gesellschaftlicher Spannungen.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

Inwiefern ist der Verwaltung die Lage vor Ort bekannt?

 

Zu welchen Tageszeiten und in welchen Intervallen kontrolliert der KOD vor Ort?

 

Welche Maßnahmen jenseits des Einsatzes des KOD gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um die Situation vor Ort zu entschärfen?

 

Herr Gresch antwortet:

 

Der Bereich Bickernstraße Spielplatz wird täglich seit der Beschwerde vom 17.5.18 kontrolliert.

Die Kontrollen finden zu unterschiedlichen Zeit bis zu zweimal am Tag statt.

 

Bei den Kontrollen wurde eine Osteuropäische Personengruppe mit ihren Kindern angetroffen. Ihnen wurde das Verhalten auf Spielplätzen erklärt. Eine Verunreinigung des Spielplatzes konnte der Gruppe nicht zugeordnet werden.

 

Auch konnte bei den Kontrollen nicht festgestellt werden, dass Personen aus dieser Gruppe andere Besucher des Spielplatzes belästigen. Eine Altersbegrenzung ist hier nicht vorhanden.

Ansonsten werden hier spielende Kinder und deren Aufsichtspersonen angetroffen.

Verstöße konnten bei den Kontrollen nicht festgestellt werden.

 

Der KOD wird den Präsenzdienst weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten erhöhen.