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Beschluss |
Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straßenreinigung in der Schlägelstraße nicht immer ordnungsgemäß durchgeführt werde, da zum einen die Kehrmaschine teilweise aufgrund der Parksituation überhaupt nicht passieren könne, zum anderen würden Fahrzeuge weiträumig umfahren. Eine manuelle Reinigung der ausgelassenen Bereiche werde nicht durchgeführt.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 20.06.2018 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.Liegen der Verwaltung entsprechende Beschwerden vor?
2.Wie sind die Reinigungsintervalle für diesen Bereich?
3.Besteht die Möglichkeit, ggf. ein einseitiges z. B. tageweises Parkverbot anzuordnen?
Herr Gresch antwortet:
Zu Frage 1:
entsorgung herne liegen keine Beschwerden vor.
Zu Frage 2:
Die Schlägelstraße wird einmal wöchentlich durch eine Großkehrmaschine gereinigt.
Zu Frage 3:
Die Einrichtung eines wechselseitigen Halteverbots wird hier seit einigen Jahren als nicht praktikabel angesehen, da es laut Kommunalem Ordnungsdienst an den Wechseltagen zu chaotischen Verkehrssituationen kommen kann. Darüber hinaus, sieht die StVO eine Beschilderung für die Müllabfuhr/Straßenreinigung nicht vor. Der Bürger geht i.d.R. davon aus, dass durch Zahlung der Straßenreinigungsgebühren, auch ein Anspruch auf Reinigung der Fahrbahnrinne besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Anspruch bezieht sich lediglich auf die Fahrbahn - die Rinne wird nur gereinigt, wenn diese auch für das Reinigungsfahrzeug erreichbar ist.