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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Baufällige Brücke Bielefelder Straße / Nähe Sennestraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2018/0201 Anfrage: Baufällige Brücke Bielefelder Straße / Nähe Sennestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Die Brücke an der Bielefelder Straße, über die Bahnstrecke zum stillgelegten Kraftwerk Shamrock, ist wieder einmal aufgrund Baufälligkeit nur eingeschränkt zu nutzen.

Diese Tatsache behindert den Verkehr, insbesondere auch Buslinien, in großem Maße.

Es sollen bereits Planungen seitens der RAG betrieben werden, diesen Zustand endgültig zu beheben.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Informationen liegen der Verwaltung vor, wie die Planungen aussehen, wann mit der Umsetzung begonnen werden soll und wann dieser Zustand behoben ist?
  2. Wie kann die Stadt Herne die Umsetzung im Sinne der stark betroffenen Eickeler Bürger beschleunigen?

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen eines Abstimmungstermins mit Vertretern der RAG wurde das Problem besprochen. Die RAG erläuterte die rechtlich problematischen Hintergründe in Folge der vorhandenen Leitungsrechte verschiedener Leitungsinhaber. Ziel der RAG ist die Entfernung des maroden Brückenbauwerkes, jedoch müssen zuvor die noch vorhandenen Leitungen umgelegt werden.

Die Stadt Herne ist in alle Schritte eng eingebunden.

Als erster Schritt wurde allen Leitungsträgern die Kündigung ausgesprochen.

Als nächster Schritt soll ein Termin mit den potentiellen Leitungsträgern stattfinden, die ihre Trasse umlegen oder erhalten wollen/müssen.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Beschleunigung ist nur insofern möglich, als dass regelmäßig der Sachstand erfragt wird und auch von Seiten der Stadt, z.B. in der regelmäßig stattfindenden Versorgungsträgerbesprechungen, um bevorzugte Bearbeitung gebeten wird.