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Beschluss |
Wie die WAZ berichtete, hat der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) nach Überprüfung aller Bahnhöfe im VRR-Gebiet das Erscheinungsbild der Station „Herne-Börnig“ als nicht akzeptabel eingestuft.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 14.03.2018 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
a) Wenn ja: in welcher Höhe?
b) Können ggf. –bei Zuständigkeit der Stadt Herne Fördermittel für die Instandsetzung akquiriert werden?
Herr Becker antwortet:
Zu Frage 1:
Für die Ertüchtigung der Anlage ist die Eigentümerin, die DB Netz AG, zuständig.
Zu Frage 2:
Nach Aussage des VRR gibt es keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen dem VRR und der DB Netz AG. Der VRR hat nur eingeschränkte Handlungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung und die Qualität der Stationsinfrastruktur sowie auf das Erscheinungsbild der Station. Einen wichtigen Beitrag, diese Lücke zu schließen, leisten die Ergebnisse in den Stationsberichten und deren Veröffentlichung. Eine fotogestützte Mängelliste hat der VRR an die DB, Station & Service, weitergeleitet.
Die Verwaltung kann bei Bedarf versuchen, selbst Kontakt zur DB aufzunehmen. Erfahrungsgemäß gestalten sich derartige Abstimmungen allerdings oft als sehr langwierig und schwierig.
Zu Frage 3:
Nach Einschätzung der Verwaltung geht keine Gefahr von der Anlage aus.
Zu Frage 4:
Die Anlage ist nicht durchweg barrierefrei.
Der Bahnsteig zu Gleis 1 ist zwar über eine asphaltierte Rampe erreichbar, und auf dem Bahnsteig selbst sind taktile Bodenindikatoren vorhanden.
Die Rampe hat aber kein sonst übliches Zwischenpodest, und der Ein- und Ausstieg ist durch Höhenunterschiede der Bahnsteigkante erschwert.
Gleis 2 ist stillgelegt.
Zu Frage 5:
Die Stadt wird in Kürze im Umfeld die Beschilderung des Bahnhofes verbessern. Auf eine entsprechende Mitteilung in der Sitzung am selben Tage (14.03.2018) wird verwiesen.
Unabhängig davon wurden bei einem Ortstermin am 07.03.2018 lediglich einzelne frische Graffiti im Wartehaus und Müllreste im Bereich von Gleis 2 festgestellt. Ansonsten machte die Anlage einen sauberen Eindruck, was durch Aussagen von angesprochenen Fahrgästen bestätigt wurde. Papierkörbe würden regelmäßig geleert, Graffiti im Wartehaus zeitnah beseitigt und die Beleuchtung in Stand gehalten. Auch der Fahrscheinautomat und die Vitrinen waren in einem ordentlichen Zustand.
Insofern sieht die Verwaltung aktuell keinen Handlungsbedarf. Die Ergebnisse der Orstbesichtigung werden im Übrigen dem VRR zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 6:
Der Stadt würden Kosten für Maßnahmen im Umfeld entstehen. Auf Grund der Eigentumsverhältnisse sind Maßnahmen an den Bahnanlagen selbst aber nicht durch die Stadt durchführbar und finanzierbar.
Auf Grund üblicher Zuwendungsbestimmungen könnte nur der Eigentümer, in diesem Fall die DB, Fördermittel für die Instandsetzung akquirieren.