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Beschluss |
Von Anwohnern wird berichtet, dass die Sichtverhältnisse aufgrund parkender LKW und PKW stark eingeschränkt ist, wenn man aus der Querstraße der Paul-Gerhardt-Straße auf die Paul-Gerhardt Straße einbiegen will (vgl. Bild 3). Dies resultiert zum einen daraus, dass rechts und links manchmal LKW parken, obwohl dies -wie berichtet wurde- seinerzeit nicht zulässig war. Die Schilder in Fahrtrichtung Recklinghausen sind nicht mehr vorhanden. In Richtung des Supermarktes ist zum anderen das Parken für PKW unter Freilassung einer Fahrzeuglänge gestattet, jedoch ist zu beobachten, dass auch diese Fläche häufig zum Parken benutzt wird. Durch die fehlende Sicht ist ein hineintasten in den fließenden Verkehr erforderlich, wodurch verkehrsgefährdende Situationen entstehen können.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 14.03.2018 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Sichtverhältnisse für den Straßenverkehr zu verbessern?
2. Wurden die Verkehrszeichen, die ein LKW-Parkverbot angeordnet haben in der Vergangenheit abverfügt? Wenn ja aus welchem Grund?
Herr Grimm antwortet:
Zu Frage 1:
Nach Prüfung vor Ort durch Verkehrsbehörde und Polizei ist Folgendes festzustellen:
Die Ein-/Ausfahrt der Querstraße an der Paul-Gerhardt-Straße ist gut ausgebaut und in beide
Fahrtrichtungen grundsätzlich gut befahr- und einsehbar.
Aus Sicht des ausfahrenden Verkehrsteilnehmers besteht linker Hand der Ausfahrt die
Möglichkeit auch mit LKW zu parken, da das Verkehrszeichen 314-20 (Parken) mit
Zusatzzeichen 1048-10 (nur PKW) nicht bis zur Einmündung aufgestellt ist.
Ein parkender LKW würde die Sicht nach links erheblich erschweren.
Durch Versetzen des Verkehrszeichens wird ein LKW-Parken neben der Ausfahrt untersagt –
eine entsprechende Anordnung wurde bereits gefertigt.
Ein parkender PKW wird an einer Ausfahrt dieser Breite nicht als problematisch angesehen.
Rechts der Ausfahrt ist ein LKW-Parken nicht als problematisch anzusehen.
Aus Recklinghausen kommende Fahrzeuge, werden aufgrund der gut ausgebauten Ausfahrt auchohne ein „Heraustasten“ rechtzeitig gesehen und stellen dort kein Gefahrenpotential für denherausfahrenden Verkehrsteilnehmer dar.
Dies ist auch der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h geschuldet.
Zu Frage 2:
Im Dezember 2011 wurde auf Anfrage des Bürgerbeauftragten Herrn Scharmacher bereits eine Stellungnahme zu der vorliegenden Problematik abgegeben.
Es wurde dem Bürgerbeauftragten seinerzeit mitgeteilt, dass die Freihaltung eines Sichtdreiecks auf den Parkflächen zu einem erheblichen Parkraumverlust führen würde. Da dieser Bereich unfalltechnisch unauffällig war, wurde auch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht befürwortet. Seitdem werden verstärkt Geschwindigkeitskontrollen auf der Paul-Gerhardt-Straße durchgeführt.