Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Wohnungsaufsichtsgesetz NRW  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 18.1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2018/0149 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Daniel Kleibömer
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mit Einverständnis des Anfragenden zur Niederschrift.

 

Der Fachbereich 41 / Soziales beantwortet die Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom             14. Februar 2018 bezüglich der Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) wie folgt:

 

Frage 1:  Wie oft hat die Stadt Herne 2017 vom WAG Gebrauch gemacht?

 

Antwort zu Frage 1:

Im Jahre 2017 wurde die Stadt Herne in 210 Fällen nach dem WAG  tätig.

 

 

Frage 2:  Um wie viele Einzelfälle der Anwendung handelt es sich insgesamt seit 2014?

 

Antwort zu Frage 2:

Seit der Einführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes am 30.04.2014 sind insgesamt 404 Fälle aufgetreten, bei denen die Stadt Herne tätig werden musste.

 

 

Frage 3:  Wie oft wurden Ausstattungs- bzw. Instandhaltungsdefizite, fehlende Energie- und Wasserversorgung, Vermüllung und Ungezieferbefall sowie Überbelegung festgestellt?

 

Antwort zu Frage 3:

In fast allen Fällen, bei denen die Stadt Herne eingreifen musste, lagen Vermüllung, Ungezieferbefall und fehlende  Energie- und Wasserversorgung vor. Überbelegungen wurden nie konstatiert, da sich die Bewohnerschaft mit geringerem Wohnraum begnügte und keine weiteren Hinweise auf Ausnutzung oder Missstände gegeben waren. Hierbei sind auch die familiären Verhältnisse zu berücksichtigten, wonach Familien nicht auseinandergerissen werden sollen.

 

 

Frage 4:  Wie viele Gebäude wurden insgesamt für unbewohnbar erklärt?

 

Antwort zu Frage 4:

Im gesamten Zeitraum von 2014 bis heute wurden von der Stadt Herne insgesamt 11 Objekte für unbewohnbar erklärt. Die Bewohner sind dabei meist bei Verwandten oder Freunden untergekommen. Wenn das nicht möglich war, hatte die Kommune einen Unterbringungsauftrag aus dem Gedanken der Daseinsvorsorge und der Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das heißt, die betroffenen Familien wurden in den städtischen Notunterkünften vorübergehend versorgt, um Obdachlosigkeit abzuwehren.

:

 

Frage 5:  Welche Verfahren zur Bemessung der Unbewohnbarkeit wurden angewandt?

 

Antwort zu Frage 5:

Ein Großteil der festgestellten Verstöße wurde nach Aufforderung zur freiwilligen Abhilfe ausgeräumt. Bei fehlender Energie – oder Wasserversorgung muss von Seiten der Stadt Herne das Gebäude wegen Seuchengefahr für unbewohnbar erklärt werden.

 

 

Frage 6:  Wie viele Wohnungsgesellschaften, wie viele Einzelvermieter waren von den Maßnahmen betroffen?

 

Antwort zu Frage 6:

Von den Maßnahmen waren nur 8 verschiedene Einzeleigentümer betroffen. Die Maßnahmen auf der Cranger Str. 76 und 80,  Im Braunskamp 3  sowie Claudiusstr. 78 und 80 betrafen jeweils dieselben Eigentümer.