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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Oberbürgermeisters  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vermerk Projekt Ibrahim Mahama 14.02.18 (1238 KB) PDF-Dokument (1252 KB)    


Görresschule

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt mit, dass die Fachhochschule (FH) für öffentliche Verwaltung Gelsenkirchen in Röhlinghausen eine Dependance einrichten möchte. Die Stadt Herne und die Hochschule sind sich darüber einig.

 

Was nun noch fehlt, ist das finale grüne Licht für das Vorhaben von der Landesregierung in Düsseldorf. Bis zu 350 Studierende können sich an dem Standort ihrer akademischen Ausbildung widmen. Hinzu kommen bis zu 12 Dozenten sowie eine Bibliothek und Teile der Hochschulverwaltung. Vorgesehen ist zunächst eine Nutzung für fünf Jahre mit Option auf Verlängerung, da sich ein steigender Raumbedarf der FH durch wachsende Studierendenzahlen abzeichnet. „Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat einen Sitz nur wenige hundert Meter entfernt an der Wanner Straße in Gelsenkirchen, daher kann die Stadt Herne mit der Görresschule einen gut gelegenen und geeigneten Standort anbieten und eine weitere attraktive Perspektive für Wanne-Eickel schaffen. Die erforderlichen Investitionen würden von Seiten des Landes getragen.

 

Die FH bietet verschiedene Studiengänge im Verwaltungswesen an, beispielsweise mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkten.

 

Ein Dringlichkeitsbeschluss in dieser Sache ist von ihm und Frau Stadtverordnete Szelag gefasst worden und wird in der nächsten Ratssitzung zur Genehmigung anstehen.

 

Auch für den Immobilienausschuss wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe von Architektenleistungen bereits gefasst.

 

Besiktas

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt mit, dass er Kontakt zu dem abgesetzten Bürgermeister der Partnerstadt Besiktas Murat Hazinedar augenommen hat.

Herr Hazinedar habe bekundet, dass es ihm gut geht, aber nicht konkret weiß, was ihm vorgeworfen wird. Er ist zunächst befristet für zwei Monate abgesetzt worden, die Frist kann aber jederzeit verlängert werden. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Die Stadt wird losen Kontakt zu Besiktas halten.

 

RuhrKunstMuseen Kunst & Kohle

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadträtin Thierhoff geben eine Mitteilung zu Ausstellungsprojekt, das vom 5. Mai bis 16. September 2018 am Schloss Strünkede stattfinden soll. Die Mitteilung ist als Anlage beigefügt.

 

Zeitungsartikeil Fa. Suez

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt zu dem o.g. Zeitungsartikel mit, dass es seitens der Stadt Herne keine Erkenntnisse zu den in dem Artikel von der Bürgerinitiative enhaltenen Beschuldigungen gibt.

 

 

Dienstleistungsverträge zur Bereitstellung von Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst

 

Herr Stadtrat Dr. Burbulla teilt Folgendes mit:

 

Nachdem die St. Elisabeth Gruppe GmbH den zwischen ihr und der Stadt Herne seit dem 01.11.2004 bestehenden Notarztgestellungsvertrag zum 30.04.2017 gekündigt hatte, schrieb die Stadt Herne den Abschluss von Dienstleistungsverträgen zur Bereitstellung von Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst im offenen Verfahren europaweit in zwei Losen aus.

 

Los zwei betraf das Bereitstellen von Notärzten zur Besetzung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, das Stellen einer Oberärztin/eines Oberarztes Rettungsdienst und einen Sonderbedarf für die Cranger Kirmes. Die von der Stadt aufgestellten Eignungsanforderungen waren mit einem Ausschluss von Ärzten u. a. für Orthopädie und Unfallchirurgie verbunden. Die St. Elisabeth Gruppe GmbH reichte am 24.10.2016 ein Angebot zu Los zwei ein, wobei sie Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen vornahm. Zudem reichte sie ebenfalls am 24.10.2016 einen Nachprüfungsantrag ein. Sie beantragte, die Stadt zu verpflichten, den Zuschlag für Los zwei nur unter Berücksichtigung ihres Angebots und unter Einbeziehung von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, insbesondere mit der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ zu erteilen. Die Vergabekammer erachtete in ihrer Entscheidung am 25.11.2016 den Nachprüfungsantrag für zulässig, aber unbegründet. In der Sache begründete die Kammer dies mit der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand. Die Anlegung eines höheren Qualitätsmaßstabes an die Qualifikation der Notärzte sei – auch aufgrund nachteiliger Erfahrungen in der Vergangenheit – fehler- und willkürfrei gewesen (siehe auch Mitteilungen der Verwaltung im Rat der Stadt, nöT, am 29.11.2016).

 

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ging die St. Elisabeth Gruppe GmbH mit der sofortigen Beschwerde vor. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hob daraufhin am 07.02.2018 den Beschluss der Vergabekammer auf und untersagte der Stadt die Erteilung eines Zuschlags aufgrund der bestehenden Ausschreibungsbedingungen. Zur Begründung nahm der Senat auf die im Rahmen der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Ausführungen eines Sachverständigen Bezug. Dieser hatte dargelegt, dass er einen pauschalen Ausschluss von Ärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vom Notdienst für sachlich ungerechtfertigt hält. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen kam der Vergabesenat zu dem Ergebnis, ein solcher Ausschluss sei unverhältnismäßig. Das Verhältnismäßigkeitsgebot erfordere, dass vor einem generellen Ausschluss einer bestimmten Ärztegruppe eine Einzelfallprüfung vorgenommen werde. Dazu sei die Vergabestelle mit den dafür notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten. Die durch die St. Elisabeth Gruppe GmbH in ihrem Angebot vorgenommenen Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen seien schließlich für diese auch nicht nachteilig, weil die Stadt gehalten sei, die Ausschreibungsbedingungen zu ändern und die St. Elisabeth Gruppe GmbH im Anschluss im Wege einer „zweiten Chance“ ein neues, vergaberechtskonformes Angebot einreichen könne.

 

Der Senat wies darauf hin, dass er der Beschwerde nicht nach dem gestellten Antrag stattgeben könne, da das Angebot wegen der Änderung an den Vergabeunterlagen weiterhin einem Ausschluss unterliegen würde. Er dürfe aber ebenso wenig in den Entscheidungsspielraum der Stadt eingreifen. Diese könne den Rechtsverstoß auf verschiedene Arten beheben. So könne sie die Ausschreibung nunmehr für Orthopäden und Unfallchirurgen öffnen.

 

Dabei hat sie sich auch zu entscheiden, ob sie ausschließlich Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie für den Notarztdienst zulassen will oder ob diese Anforderung dem zur Verfügung zu stellenden Oberarzt Rettungsdienst vorbehalten bleiben soll und „einfache“ Notärzte auch solche sein können, die sich in einer laufenden Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesiologie, Allgemeinmedizin oder Orthopädie und Unfallchirurgie befinden.

 

Die Hauptsacheentscheidung des Beschwerdegerichts beendet das Nachprüfungsverfahren rechtskräftig, es gibt keine weitere Instanz.

 

Verwaltungsseits werden nun die Ausschreibungsbedingungen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu gefasst, ohne das mit der Leistungsbeschreibung angestrebte Qualitätsniveau abzusenken. Die Durchführung des neuen Vergabeverfahrens wird einige Monate in Anspruch nehmen. Bis zur endgültigen Vergabe des Loses 2 erfolgt in Alt-Wanne-Eickel, wie im übrigen Stadtgebiet auch, die Gestellung von Notärzten durch die Evangelische Krankenhausgemeinschaft. Die Versorgung mit Notärzten war und ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.