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Auszug - Konkretisierung und Anpassung der Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2018/0036 Konkretisierung und Anpassung der Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz - 2795
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 7 dieser Vorlage unter Berücksichtigung der geänderten Zahlen unter Ziffer 6 zu beschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0