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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die vor Sitzungsbeginn verteilten 2 Anfragen von Herrn Dudziak (AL/ Piraten). Diese Anfragen wurden von Herrn Dudziak seinerzeit für die Sitzung des Ausschusses am 13.12.2017 verfristet gestellt. Herr Dudziak hält diese Anfragen aufrecht.
Die Verwaltung hat zur aktuellen Sitzung die umfangreichen Antworten für diese Anfragen erstellt. Der Vorsitzende fragt Herrn Dudziak, ob es genügt, wenn die Antworten auf die Anfragen der Niederschrift beigefügt werden oder ob er auf eine Verlesung der Antworten in der Sitzung besteht.
Herr Dudziak teilt dazu mit, dass es ausreicht, wenn die Antworten in der Niederschrift wiedergegeben werden. Er behält sich jedoch eventuelle Nachfragen zu diesen Antworten in der nächsten Ausschusssitzung vor.
Nachfolgend werden die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen vom 02.12.2017 von Herrn Dudzak wieder gegeben.
Anfrage „Miete in den Herner Sammelunterkünften“
Vorbemerkung des Anfragenstellers:
Der WDR berichtete am 14.11.17 über erstaunlich hohe Mieten, die einige NRWKommunen verlangen, wenn ein anerkannter Flüchtling bzw. Asylbewerber weiterhin in der Sammelunterkunft wohnen bleibt. Die häufigste Ursache dafür ist, noch keine passende Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt gefunden zu haben. Relativ hart treffen diese hohen Mieten (z.B. Coesfeld: 12 EUR „warm“ oder Troisdorf 32 EUR „warm“) Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, die schon einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit mit Gehalt im unteren Bereich gefunden haben. Das die Stadt Herne sicher auch aus diesem Grund (obwohl nie offen erwähnt!) den beschleunigten Umzug in Privatwohnungen anstrebt, sei hier als bekannt vorausgesetzt.
Es handelt sich nicht um Miete, sondern um eine Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt pauschal 95 EUR pro Person und Monat gemäß § 2 der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 08.04.2010, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 13.05.2014.
Bei dieser Gebührensatzung handelt es sich um Ortsrecht und sie wurde, wie alle anderen Satzungen auch, veröffentlicht.
Die Gebühr ist für alle Einrichtungen gleich.
Aktuell besteht keine Kostendeckung, da die festgesetzte Gebühr anhand der tatsächlich entstandenen Kosten (ermittelt und übermittelt an den FB 41 durch das GMH) für die bei Erlass der Satzung betriebenen Einrichtungen Buschkampstraße, Dorstener Straße und Zechenring ermittelt wurden. Die Großeinrichtungen Ackerstraße und Südstraße, gab es damals noch nicht.
In der Gebührensatzung sind keine "Fallkonstellationen" vorgesehen. Gem. § 3 ist "Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner" wer die Einrichtung benutzt. Der Status der Person findet keine Erwähnung.
Wohngeldansprüche bestehen für Not- bzw. Sammelunterkünfte nicht.
Anfrage „Kostenausblick bei der Altenpflege 2018 / HSPMaßnahme 109“
| 2016 | 2017 |
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen | 1.727.317,37 € | 1.178.164,40 € Einsparung: 549.152,93 € |
Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen | 7.178.868,38 € | 5.519.561,00 € Einsparung: 1.659.307,38 € |
Hinweis:
Für den Bereich innerhalb von Einrichtungen beinhalten die Zahlen auch die Aufwendungen für den LWL, die uns von dort erstattet werden.
Im Jahr 2018 ist möglicherweise mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.
Ursache dafür ist, dass mehrere vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Herne bereits im Laufe des Jahres 2017 oder zum 01.01.2018 die Pflegesätze deutlich erhöht haben. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (Pflegesatz der Pflegegrade 2 bis 5 zzgl. Ausbildungsumlage abzgl. entsprechende Pflegeversicherungsleistung) - und damit die Mehrbelastung für die Bewohner - stieg dabei monatlich zwischen ca. 25,00 € und 120,00 € an.
Des Weiteren ergeben sich für Bewohner mit den Pflegegraden 2 und 3, die erst nach dem 31.12.2016 in einer Einrichtung aufgenommen wurden, in der Regel höhere Kosten. Die Leistungen der Pflegekasse für pflegebedürftige Bewohner mit Pflegegrad 2 betragen nur noch 770,00 € (bis zum 31.12.2016 für Pflegestufe 1 1.064,00 €) und Bewohner mit Pflegegrad 3 nur noch 1.262,00 € (bis zum 31.12.2016 für Pflegestufe 2 1.330,00 €). Diese Pflegeversicherungsleistungen werden für Bewohner, die nach dem 31.12.2016 aufgenommen wurden, nicht mehr durch Besitzstandszahlungen der Pflegekasse aufgestockt.
Aufgrund der hohen Mortalität werden sich somit immer mehr Bewohner ohne Ansprüche auf Besitzstandszahlungen in den Einrichtungen befinden.
Die durchschnittlichen Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz (inkl. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in einer Herner Einrichtung betragen zurzeit ca. 113,00 €/ Tag.
Zuzüglich des Anspruchs auf ein Taschengeld entspricht dies monatlichen Kosten von ca. 3.550,00 €.
Die durchschnittlichen Pflegeversicherungsleistungen liegen unter Berücksichtigung der Pflegegrade 2 bis 5 bei 1.453,00 €.
Die Bewohner haben in der Regel ihr gesamtes Einkommen zur Deckung der Kosten einzusetzen.
Ausgehend von einem durchschnittlichen Rentenniveau der Altersrenten in Höhe von 1.078,00 € bei Männern und 819,00 € bei Frauen (Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenbestand 31.12.2016) dürften die Aufwendungen pro anspruchsberechtigtem Sozialhilfe-/ Pflegewohngeldbezieher bei ca. 1.000,00 € monatlich liegen.
Die Nachfrage ist da, es gibt überall Wartelisten. Wenn jemand im Heim verstirbt, erfolgt eine Benachrichtigung von Personen auf der Warteliste, so dass kurzfristig eine Wiederbesetzung stattfinden kann.
Zur demografischen Entwicklung der Menschen in anderen Städten liegen keine Erkenntnisse vor.
Die Situation in Herne wurde bei Vorstellung der Pflegebedarfsplanung und des Berichtes „Soziodemografische Aspekte der Lebenslage im Alter“ dargestellt.
Am 31.12.2016 betrug der Anteil älterer Menschen (60 Jahre und älter) an der Herner Gesamtbevölkerung 28,08 %. Er lag damit nach wie vor deutlich über dem Bundes- (27,4 %) und dem Landesdurchschnitt (26,8 %) - Stand 31.12.2015.
Im Jahre 2016 konnte folgende Entwicklung beobachtet werden: ein minimal leichter Rückgang des Anstiegs bei den "jüngeren Alten" (60 Jahre und älter sowie 65 Jahre und älter) und ein etwas höherer Anstieg bei den "betagten Älteren" (75 Jahre und älter). Auch in den vergangenen Jahren hat sich diese demografische Entwicklung bei den „betagten Älteren“ ansteigend entwickelt, wie es bereits die Herner Zahlen für 2011 (+ 0,20 %), 2012 (+ 0,17 %), 2013 (+ 0,23 %) und 2014 (+ 0,22 %) für diese Altersgruppe bestätigt haben. Im Jahr 2016 lag der Anstieg in der besagten Altersgruppe bei + 0,09 % (31.12.2016).
Insbesondere ab der Altersgruppe der 80jährigen und Älteren nimmt der Pflegebedarf aufgrund der alterstypischen Erkrankungen signifikant zu. Menschen im Alter von 80 Jahren und älter leiden verstärkt an Folgeerkrankungen und das Risiko eines Verlustes der Selbstständigkeit mit Verschlechterung des Selbsthilfestatus steigt. Bei dieser Gruppe sprechen Wissenschaftler auch vom geriatrischen Erkrankungsrisiko.
Besonders durch die Zunahme hochaltriger Menschen wächst proportional der Bedarf an pflegerischer Versorgung. Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird derzeit noch im häuslichen Umfeld von Angehörigen und häufig mit Unterstützung ambulanter Pflegekräfte gepflegt (in Herne ca. 63 %). Der geringere Teil der Menschen wird in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens ambulant versorgt. Darüber hinaus gibt es eine nicht näher zu beziffernde Zahl von älteren Menschen ohne Leistungsansprüche aus öffentlichen Kassen, die bei den Alltagsverrichtungen auf eine Unterstützung durch die Familie oder ehrenamtliche Hilfen angewiesen sind. Die folgenden Entwicklungen werden den Versorgungsdruck weiter verschärfen:
Bei allen erforderlichen pflegerischen Maßnahmen wird in Herne stetst der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ beachtet.
Die Pflegefachkräfte haben insbesondere im Jahr 2017 auf Grund der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze zusätzlich zum laufenden Geschäft folgende Aufgaben erledigt:
Überprüfung aller Bestandsfälle Hilfe zur Pflege
Die Pflegefachkräfte sind unverzichtbar, der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird verantwortungsvoll, kreativ zum Wohle der Pflegebedürftigen umgesetzt - optimale Pflege nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Weitere mündliche Anfragen der Ausschussmitglieder werden nicht gestellt.