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Beschluss |
Die Grenzwand zu den Nachbargrundstücken am Spielplatz an der Schillerstraße befindet sich in einem unansehnlichen Zustand. In Gesprächen mit den Nutzern und Anwohnern wurde hier die Idee entwickelt, die Begrenzungsmauer durch eine Wandbemalung von Kindern gestalten zu lassen. Die Nachbarn haben ihre Zustimmung hierzu erteilt.
Des Weiteren ist bei den vorhandenen Spielgeräten eine Instandsetzung sowie eine Ergänzung um weitere Spielgeräte angezeigt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, die beabsichtigte Wandbemalung durch Kinder zu realisieren?
2.Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, die vorhandenen Spielgeräte kurzfristig instand zu setzen bzw. zusätzliche Geräte aufzustellen?
Herr Papenbrock beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.
Die betreffende Mauer (Gesamtfläche ca. 165 qm) befindet sich nicht in städt Eigentum.
Vor Beginn einer Malaktion ist die Genehmigung der Eigentümer einzuholen.
Eine Anfrage wird von der Verwaltung veranlasst.
Grundsätzlich ist das Besprühen oder Bemalen von Wänden eine Möglichkeit, eine
optische Aufwertung zu erreichen. Der Putz auf der Maueroberfläche ist teilweise marode und bröckelig. Erforderliche Vorarbeiten wie eventuelle Ausbesserungen der Wand bei Beschädigungen können jedoch definitiv nicht von Kindern oder dem pädagogischen Personal vorgenommen werden. Ebenso sollte das Aufbringen der notwendigen
Grundierung Fachleuten überlassen werden. Die Verwaltung holt für diese Vorarbeiten einen Kostenvoranschlag ein.
Aus der Erfahrung der pädagogischen Arbeit mit Kindern ist zu sagen, dass eine
großflächige Bemalung sehr viel Geduld erfordert. Das Aufsprühen von Graffitis ist bei einer größeren Fläche die einfachere Durchführungsmöglichkeit. Eine fachgerechte Begleitung des Graffitiprojektes mit Teenies und Jugendlichen wird deshalb favorisiert.
Eine ganzflächige Bemalung mit entsprechender wetterfester Farbe auf dieser doch recht großen Wandfläche verursacht auch nicht unerhebliche Kosten. Eine Teilbemalung sollte deshalb in Erwägung gezogen werden.
Im Haushaltsplan stehen für ein solches Projekt keine Mittel zur Verfügung. Die Verwaltung wird sich deshalb bemühen Fördermittel zu finden, um die Maßnahme in Kooperation mit weiteren Beteiligten durchzuführen. Dies kann jedoch frühestens im Sommer 2018 erfolgen.
Zu Frage 2.
Eine aktuelle Begehung durch FB Stadtgrün ergab keine Mängel. Die vorhandenen Spielgeräte befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und müssen nicht instand gesetzt werden. Für 2017 ist keine Ersatzbeschaffung vorgesehen.
Aus Haushaltsmitteln für 2018 kann jedoch ein neues Gerät beschafft werden.
Um die Wünsche von Kindern zu berücksichtigen, könnte die Kinderanwältin beauftragt werden unter Beteiligung von Kindern und in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün, einen Spielgerätewunsch zu erarbeiten. Die Verwaltung wird mit der Kinderanwältin Kontakt aufnehmen.
Z. Z. befinden sich folgende Spielgeräte auf dem Spielplatz: Reifenschaukel, Basketballkorb, Wippe, freistehende Rutsche, Sandbacktische, Sandbagger, Spielanlage, Tischtennisplatte sowie ein Unterstand.
Für eine umfangreichere Überplanung des Spielplatzes stehen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung.