Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Ruine Bertastraße 10  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0640 Anfrage: Ruine Bertastraße 10
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schleußner, Karl-Josef
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Das Haus Bertastr. 10 ist durch einen Brand zerstört, die Ruine befindet sich in einem völlig verwahrlosten Zustand.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1.      Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

 

  1.      Gibt es bereits Planungen, wie dieser Missstand behoben werden kann?

 

Herr Gresch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.

 

Die Immobilie ist der Verwaltung bekannt. Eine regelmäßige Überwachung findet statt. Das Gebäude ist gesichert, weitere Maßnahmen sind momentan nicht erforderlich.

 

Zu Frage 2.

 

Zur Behebung des Missstandes stehen der Verwaltung keine rechtlichen Mittel zur Verfügung.

Es wurde die Beseitigung von Sperrmüll veranlasst.