|
Beschluss |
Das Gebäude Dorstener Straße 86 befindet sich in einem verwahrlosten Zustand. Die Glasscheiben der Fenster sind teilweise zerbrochen. Es ist nicht auszuschließen, dass von dem Gebäude eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Herr Gresch beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Gebäude ist der Verwaltung seit längerer Zeit bekannt. Es wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals ordnungsbehördlich eingeschritten.
Zu Frage 2:
Ja, das Gebäude kann als „bewohnte Schrottimmobilie“ bezeichnet werden.
Zu Frage 3:
Der Eigentümer wurde ermittelt und ist der Verwaltung bekannt.
Zu Frage 4:
Am 06.10.17 wurde der Eigentümer im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens erneut angehört. Er wurde aufgefordert, die Fassade einschließlich Fenster zu sichern und instand zu setzen.
Falls nach Ablauf der Anhörungsfrist keine Sicherungsmaßnahmen erfolgt sind, wird die Bauordnung unter Androhung eines Zwangsmittels eine entsprechende Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer erlassen. Nach Ablauf einer weiteren Frist kann die Zwangsvollstreckung aus der Ordnungsverfügung betrieben werden.
.