Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zustand des Wirtschaftsweges zwischen Altenhöfener Straße und Wiescherstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0575 Anfrage: Zustand des Wirtschaftsweges zwischen Altenhöfener Straße und Wiescherstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hesse, Willi
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Weigel, Sigrid
 
Beschluss


Der Wirtschaftsweg zwischen Altenhöfener Straße und Wiescherstraße ist eine häufig benutzte Verbindung der Bewohner Herne Süds Richtung Hauptfriedhof, Grüngürtel Ostbachtal und Gysenberg.

 

Der Weg erfreut sich, da ohne nennenswerte Steigung, großer Beliebtheit, besonders bei Radfahrern. Der Weg ist als Rad- und Wanderweg ausgeschildert.

 

Das Wachstum der seitlichen Vegetation ließ diesen Weg in den letzten Jahren sichtlich immer schmaler werden, so dass an einigen Stellen der Begegnungsverkehr zum Beispiel zwischen einem Kinderwagen und einem Rollator nicht mehr gegeben ist.

 

Ich bitte Sie, nachstehende Fragen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 19. Oktober 2017 beantworten zu lassen:

1. Ist der Verwaltung der Zustand des o. g. Weges bekannt?

2. Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht zuständig?

3. Wann ist mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen?

 

Herr Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

 

Der Zustand und die Bedeutung des Weges sind der Verwaltung bekannt.

Die Verwaltung hatte daher bereits in den letzten Jahren den verkehrsgefährdenden Pappelbestand auf der Seite der Sportanlage entfernen lassen. Die auf dieser Fläche angelegte extensive Grünfläche wurde zwischenzeitlich gemäht.

Zu Frage 2:

 

Der Wirtschaftsweg liegt im Eigentum aller Anlieger der angrenzenden Grundstücke.Der städtische Anteil an dieser Wegeparzelle liegt bei weniger als 10 %.

Generell ist jeder Anlieger für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zuständig.

Die Stadt führt im Bereich der ihr gehörenden Sportanlage an der Wegeverbindung die erforderlichen Verkehrssicherungsarbeiten mit Ausnahme der, im Eigentum der angrenzenden Garteninhaber stehenden Hecken, regelmäßig durch.

Zu Frage 3:

Die Verwaltung sieht aus Verkehrssicherungsgründen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Sie wird jedoch mit den angrenzenden Eigentümern der landwirtschaftlich genutzten Flächen Kontakt aufnehmen, mit dem Ziel, nach Möglichkeit die ursprüngliche Wegebreite zwischen den landwirtschaftlichen Flächen wiederherstellen zu lassen.