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Ratsinformationssystem

Auszug - Bürgereingabe: Vibrationen und Erschütterungen durch Busse der HCR; Haltestelle Schillerstr.  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0479 Bürgereingabe: Vibrationen und Erschütterungen durch Busse der HCR; Haltestelle Schillerstr.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Westerweller, Rosemarie
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie   
 
Beschluss


Mit Schreiben vom 12.07.2017 beschweren sich Anwohner der Mont-Cenis-Str. über Vibrationen und Erschütterungen, verursacht durch Busse der HCR. 

 

Die Beschwerdeführer sind anwesend und erhalten Gelegenheit ihr Anliegen vorzutragen.

 

Herr Sternemann nimmt wie folgt dazu Stellung: 

 

In Abstimmung mit der HCR, dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde) und der Polizei nimmt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wie folgt Stellung:

 

  • Aktuelle Verkehrserhebungen zeigen, dass das auf dem in Rede stehenden Abschnitt der Mont-Cenis-Straße aufgezeichnete Geschwindigkeitsniveau keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Tempo-30-Zonen aufweist. Es besteht somit auch aus Sicht von Verkehrsbehörde und Polizei kein Handlungsbedarf. Den vorgenannten Stellen sind auch ansonsten keine Beschwerden/auffällige Übertretungen bekannt.

 

  • Die Fahrer der HCR sind grundsätzlich angewiesen, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Die vorgenannten Aufzeichnungen lassen zudem keine Auffälligkeiten bei größeren Fahrzeugen erkennen.

 

  • Eine Überprüfung vor Ort zeigte aktuell einen abgesackten Schachtdeckel und einen abgesackten Straßenablauf. Beide potentiellen Ursachen für Erschütterungen werden kurzfristig vom städtischen Bauhof in Stand gesetzt.

 

  • Die Haltestelle Schillerstraße ist Bestandteil eines aktuellen Zuwendungsantrages zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Im Zuge der Umplanung wird geprüft, die Bordsteinführung so zu verändern, dass die Busse die Haltestelle geradlinig ohne Überfahren der Berliner Kissen anfahren können.

 

  • Unabhängig von der zuvor geschilderten Sachlage bleibt den Betroffenen im Falle einer Entschädigungsforderung die Möglichkeit des zivilen Rechtsweges unbenommen.