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Beschluss |
Anwohner der Werftstraße berichten, dass es aufgrund Umleitung des Straßenverkehres wegen der durchgeführten Tiefbaumaßnahmen zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen komme. Zusätzlich gefährden offenbare Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Überfahren der Gehwege junge und alte Anwohner und Passanten (Kindergarten- Schulweg, Weg zum ansässigen Arzt).
An und in einigen der etwa 100 Jahre alten Häuser sowie den Bürgersteigen konnten bereits Schäden festgestellt werden, die auf die Erschütterungen und intensive Nutzung durch den Straßenverkehr zurückgeführt werden. Insbesondere die Nutzung der Umleitung durch LKW über 7,5 t und Baustellenfahrzeuge wird kritisch gesehen, da die Straßen nach dem Kenntnisstand der Anwohnerinnen und Anwohner seinerzeit nicht für eine derartige Verkehrsnutzung ausgelegt sei.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 18.10.2017 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Herr Becker antwortet:
zu Frage 1:
Eine Umleitung über die Werftstraße wurde mit dem FB 53 und dem FB 44 abgestimmt und genehmigt. Nach Aussage der Baufirma, ist für die Baufahrzeuge der Fa. Dume, eine Umfahrung oder Nutzung der Werftstr. nicht notwendig.
Die Materiallieferungen für die Baustelle, sollen ausschließlich über die Straße „Graben am Emsring“erfolgen.
zu Frage 2:
Ob durch die Umleitung die Werftstr. schneller instandgesetzt oder erneuert werden muss, ist zur Zeit nicht absehbar und eher unwahrscheinlich.
Der Zustand und die Breite der genutzten Straße ist für eine Umleitung für Bus und Anlieger völlig ausreichend.
zu Frage 3:
Durch das Bauunternehmen zu verantwortende Schäden an Verkehrseinrichtungen werden umgehend beseitigt.
Schäden an Straße und Gehwegen durch Dritte (z.B. Busse oder sonstige Verkehrsteilnehmer), sind nicht durch die SEH oder deren beauftragtes Unternehmen zu verantworten.
Eine Sanierung der Straßen ist zur Zeit nicht vorgesehen, so dass auch keine Kosten für die Anwohner entstehen.
zu Frage 4:
Die Freigabe der Fahrbahn und somit auch die Durchfahrt für Busse und Anwohner über die Straße „Graben am Emsring“ ist für Mitte November eingeplant. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein.