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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Erdgastransportanlage  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2017/0643 Anfrage: Erdgastransportanlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Röll, Thorsten
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Thyssengas plant ab 2019 den Neubau einer Erdgastransportanlage. Die Erdgasleitung führt unterirdisch  von Datteln über Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Herten nach Herne, zum ebenfalls neu in Planung stehenden Block 6 im Steag-Gaskraftwerk in Baukau.

Die 22 Kilometer lange Erdgas-Transportleitung hat einen Durchmesser von 60 Zentimetern und soll in der Regel 1,20 Meter tief unter der Erde verlegt werden. Links und rechts der Leitung darf in einem Streifen von fünf Metern Breite keinen Gehölzbewuchs geben. Auf Herner Gebiet wird die Gaspipeline in 15 Metern Tiefe unter dem Rhein-Herne-Kanal durchgeführt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind die Eingriffe in Natur und Landschaft bei dem geplanten Bauvorhaben?
  2. Ist Thyssengas verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen für die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft durchzuführen? Wenn ja: Wo und in welchem Zeitraum?
  3. Soll die Erdgastransportanlage auch gebaut werden, wenn der geplante Block 6 im Steag-Gaskraftwerk nicht genehmigt bzw. nicht gebaut wird?
  4. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Planung hat die Stadt Herne und die Herner Bevölkerung?

 

Herr Wixforth antwortet:

 

zu Frage 1:

 

Auf dem Herner Stadtgebiet verläuft die geplante Erdgastransportleitung auf einer Länge von etwa 400 m. Östlich der Hertener Straße unterquert die Leitung zunächst die Emscher, verläuft dann über das Betriebsgelände der Fa. BAV Kohleaufbereitung, unterquert den Rhein-Herne-Kanal und kommt dann auf dem Betriebsgelände der Steag GmbH wieder an die Oberfläche.

Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich in der u. a. die Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet werden (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Auf den Eingriffsflächen in Herne ist absehbar keine besondere Empfindlichkeit gegeben.

 

 

zu Frage 2:

 

Die Fa. Thyssengas ist verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen für die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft durchzuführen. Vorgesehen ist, die Eingriffsflächen so weit wie möglich wieder herzustellen. Welche Kompensationsmaßnahmen darüber hinaus notwendig werden und in welchem Zeitraum diese durchgeführt werden müssen, ist Gegenstand des noch anstehenden Planfeststellungsverfahrens. Das Planfeststellungsverfahren wird Anfang 2018 durchgeführt.

 

 

zu Frage 3:

 

Das Planfeststellungsverfahren für die Erdgasleitung und das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das GuD Kraftwerk in Herne verlaufen zeitlich parallel. Die unternehmerischen Entscheidungen können somit aufeinander abgestimmt werden. Soweit das Gaskraftwerk nicht genehmigt bzw. nicht gebaut wird, wird auch die Erdgasleitung nicht gebaut.

 

 

zu Frage 4:

 

Das Planfeststellungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, d. h. die Planfeststellungsunterlagen werden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und die Bürger haben die Möglichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

Die vom Trassenverlauf betroffenen Gemeinden werden ebenfalls am Planfeststellungsverfahren beteiligt und können zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgeben.

 

Der sog. Scoping-Termin (Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen) für die Umweltverträglichkeitsprüfung fand am 06.04.2016 statt. Dieser Verfahrensschritt dient dazu, dem Träger des Vorhabens bereits vor der förmlichen Beantragung eines Planfeststellungsbeschlusses Klarheit über die beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen zu geben.

Die Stadt Herne hat an dem Scoping-Termin teilgenommen. Von Seiten der Stadt Herne erfolgten Hinweise und Anregungen zu den Themenbereichen Altlasten, Bodenmanagement, Biotopverbund und Erholungsfunktion.

 

Hinweis der Schriftführung:

Die Frage von Herrn Bezirksbürgermeister Koch, ob die Fristverlängerung des Vorbescheides

für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes Herne durch Errichtung und Betrieb von Block 5 noch besteht, wird verneint.

Der Vorbescheid ist erloschen.