Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parksituation Hauptstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2017/0642 Anfrage: Parksituation Hauptstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Koch, Ulrich
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Die Parkflächen im Bereich der Hauptstraße, zwischen der Hospitalstr. und dem Diesterwegplatz werden durch Dauerparker täglich blockiert.

 

 

Frage an die Verwaltung:

 

Können diese Parkflächen, wie im weiteren Bereich der Hauptstraße bis zur Heidstraße / Unser-Fritz-Straße,  zeitlich bewirtschaftet werden?

 

 

Herr Becker antwortet:

 

Es existieren entlang der Hauptstraße, zwischen Lorzingstraße/Kolpingstraße und Unser-Fritz-Straße/Heidstraße, in beiden Fahrtrichtungen unterschiedliche Regelungen zur Parkdauerbegrenzung (teils frei, teils beschränkt auf 1 Stunde) und zu deren Gültigkeit (teils keine Einschränkung, teils werktags, zwischen 07:00 – 19:00 Uhr).

 

Die Verwaltung wird eine Vereinheitlichung entlang des vorgenannten Streckenabschnittes prüfen.