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Beschluss |
Sachverhalt:
Das Gebäude Hauptstraße 340 ist für den Stadtteil seit Jahren ein Schandfleck.
Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand?
Frau Droste antwortet:
Gegen die Eigentümerin wurde eine Ordnungsverfügung zur Instandsetzung der schadhaften Fassade erteilt.
Da die Eigentümerin darauf nicht reagiert hat, wird die Zwangsvollstreckung aus der Ordnungsverfügung betrieben. Gegen die Vollstreckungsmaßnahmen geht die Eigentümerin verwaltungsgerichtlich vor.
Zurzeit wird überprüft, ob zwischenzeitlich die Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird ggf. auch ungeachtet des anhängigen Gerichtsverfahrens die Zwangsvollstreckung weiter betrieben werden.
Wegen der Reinigung des Gehwegs wird sich die Verwaltung mit entsorgung Herne in Verbindung setzen.