|
Beschluss |
Home-Office
Frau Stadtverordente Lukas fragt nach, ob Home-Office auch in der Verwaltung thematisiert wird.
Herr Dr. Klee antwortet, dass in der Verwaltung aktuell ein Pilotprojekt eingerichtet worden ist. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
OGS Grundschule Jean-Vogel-Straße
Frau Stadtverordnete Lukas geht auf die Situation rund um die Bauarbeiten für die OGS Grundschule Jean-Vogel-Straße ein und regt an, zukünftig die Politik rechtzeitig einzubinden.
Frau Fürtges sagt dies zu.
Obdachlosenunterkünfte Buschkamp
Frau Stadtverordnete Scholz fragt nach, wann die Obdachlosenunterkünfte am Buschkamp letztmalig generalsaniert wurden und welche aktuellen Planungen zurzeit angedacht sind.
Frau Fürtges antwortet, das größere Sanierungsarbeiten am Buschkamp bereits einige Jahre zurück liegen. Zurzeit ist eine sogenannte „Pinselsanierung“ (Anstrich- und Beiputzarbeiten, aber keine Baumaßnahmen) angedacht, die in den nächsten Tagen beginnen soll. Ziel ist es, die Obdachlosenunterkünfte akzeptabler zu gestalten.
Des weiteren fragt Frau Stadtverordnete Scholz nach, ob der von der Herner Tafel genutzte Unterstand saniert werden könnte.
Frau Fürtges antwortet, das nur zwingend notwendige Sanierungen („Gefahr für Leib und Leben“) durchgeführt werden.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Angelegenheit ist zuständigkeitshalber an den Fachbereich 41 (Soziales) weitergeleitet worden.
Zum gleichen Thema teilt Frau Stadtverordnete Scholz mit, dass die Herrichtung von Lärmschutzwänden in Nähe des Objektes Buschkamp enden und fragt nach, ob es möglich ist, über die Weiterführung dieser Lärmschutzmaßnahme Informationen einzuholen.
Herr Dr. Klee sagt dies zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Das Programm im Rahmen des Ausbaus der A43 von Straßen NRW fördert erforderliche Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, die von dem Ausbau der A 43 direkt betroffen sind. Das GMH hat die entsprechenden Förderanträge für den Gebäudekomplex Buschkampstr. bereits im April 2017 eingereicht. Die Förderung umfasst eine Finanzierung von 100 % der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Gemäß den Förderbestimmungen wird die Einschätzung über den Umfang der Maßnahmen über ein von Straßen NRW extern beauftragtes Architektenbüro erfolgen. Eine Entscheidung über die Berücksichtigung und den Umfang der Maßnahmen wird nach Rücksprache mit Straßen NRW in der ersten Jahreshälfte 2018 erwartet.