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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Umstellung der Linie 306 auf Busbetrieb - Risiken und Chancen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 27.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0473 Anfrage: Umstellung der Linie 306 auf Busbetrieb - Risiken und Chancen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Heidinger, Ingo
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Hintergrund:

Bekanntlich steht zurzeit eine Stellungnahme der Stadt Herne zum Entwurf des Bochumer Nahverkehrsplans im Raum. Danach sieht die Herner Stadtverwaltung bestenfalls geringfügige Bedenken bei der Umstellung der Linie 306 auf einen 15-min-Takt tagsüber. Die Bochumer Gutachter begründen die Umstellung in erster Linie mit der Anpassung an den – in der Fachwelt durchaus umstrittenen – zukünftigen Grundtakt der S-Bahnen von 30/15 min sowie mit einer relativ geringen Fahrgastnachfrage.

Zum Auftakt der Beratungen über die „Beschleunigungsmaßnahme 306“ war vor mehr als 10 Jahren ernsthaft als Alternative im Gespräch, die Bedienung der Linie 306 auf Herner Stadtgebiet fortan mit Bussen durchzuführen, eben weil sich eine Straßenbahnlinie für die relativ geringe Fahrgastnachfrage nicht lohnt (unzureichender Nutzen-Kosten-Faktor). Bei der Lektüre des Entwurfs des Bochumer Nahverkehrsplans kann man zu dem Schluß kommen, dass sich daran nichts geändert hat. (Dass bei anderen Vorschlägen im Bochumer NVP  siehe „Leuchtturmprojekt“ U35-Verlängerung zur Unterstraße  eine andere Meßlatte angelegt wird, sei hier nur am Rande erwähnt.) Bei der Gelegenheit sei aber darauf verwiesen, dass es in Herne schon drei Buslinien mit Taktintervallen kleiner/gleich 15 min gibt: 362, 311 und SB20; wobei die beiden Letztgenannten Straßenbahnlinien ersetzt haben.

 

Fragen:

1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Betrieb des Herner Teils der 306 zur Zeit?

2. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für den Betrieb des Herner Teils der 306 als Straßenbahnlinie bei Umsetzung der Bochumer Planungen? Eine angenäherte Schätzung würde zunächst reichen, auch bei der folgenden Frage.

3. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für den Betrieb des Herner Teils der 306 als Buslinie zwischen Wanne-Eickel Hbf und Hordeler Straße bei ansonsten äquivalenter Umsetzung der Bochumer Planungen?

4. Welche Fördermittel in welcher Höhe müßten bei der Umstellung auf Busbetrieb zurückgezahlt werden, wenn man diesen Beschluß im Herner Rat in 2017 fassen würde?              
a)  von der Stadt Herne?
b)  von der Stadt Bochum?

5. Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen wäre es möglich, bei einer Umstellung auf Busbetrieb der BOGESTRA die Konzession / Betrauung für den Herner Teil der 306 zu entziehen bzw. nicht zu verlängern?

6. Welche Schritte wären dafür kurzfristig erforderlich?

7. Würde sich die zuständige Bezirksregierung so einem Schritt verweigern? Eine erste Einschätzung / ein prinzipielles Statement würde uns an dieser Stelle schon reichen, mehr wird in der kurzen Zeit nicht in Erfahrung zu bringen sein.

 

 

Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Anfrage des Stadtverordneten Heidinger wie folgt:

Exakte Zahlen kann die Verwaltung in der Kürze der Zeit nicht liefern, aber die Stadt Herne sieht die Straßenbahnlinie 306 als ein leistungsstarkes Bedienungsangebot des ÖPNV im Stadtgebiet Herne und stellt dieses Verkehrsmittel als zuständiger Aufgabenträger in keiner Weise in Frage.

Grundsätzlich ist schienengebundener ÖPNV nicht mit einem Busbetrieb vergleichbar. Vor dem Hintergrund der bereits getätigten Investitionen im mittleren zweistelligen Millionenbereich ist die politische Entscheidung bereits vor langer Zeit im Abwägungsprozess der Vor- und Nachteile erfolgt. Eine Änderung der Betriebsart, mit den damit verbundenen Rückzahlungen der Fördermittel, wäre gegenüber den Steuerzahlern grob fahrlässig und nicht zu kommunizieren.

Auf Grund der gerade erst begonnenen Zweckbindung wäre eine Rückzahlung der Fördermittel in voller Höhe die Folge.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Konzessionsänderung und die dafür notwendigen Schritte könnten nur durch Fachjuristen beschrieben werden.