|
Beschluss |
Die Straße Ostbachtal ist als Sackgasse ausgebaut. Am Ende der Straße führt ein Weg zum Hölkeskampring hin. Zu Beginn der Straße Ostbachtal ist das Verkehrsschild 357.1 „Durchlässige Sackgasse“ installiert und ein örtliches grünes Radwegeschild angebracht, das die Straße und den anschließenden Weg als Teil einer Radroute ausweist.
Am Zugang von der Straße Hölkeskampring aus ist hingegen das Zeichen 239 „Gehweg“ angebracht. Wenn der Weg als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt werden soll, müsste dort eigentlich das Zeichen 240 angebracht werden.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Handelt es sich bei der unterschiedlichen Beschilderung um ein Versehen?
2. Wenn ja, wird die Verwaltung eine stimmige Beschilderung durchführen?
Frau Westerweller beantwortet die Anfragen wie folgt:
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, auch im Hinblick auf die Nutzung des Weges durch Radfahrer, wird seitens der Verwaltung der Austausch der VZ 239 ( Sonderweg Fußgänger ) gegen VZ 240 ( gemeinsamer Fuß – und Radweg ) veranlasst.
Dies gilt sowohl für den Bereich der Einmündung des Weges zum Hölkeskampring als auch zum Wendebereich Ostbachtal.