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Beschluss |
Der Schulweg zur Hauptschule Flottmannstraße ist durch eine Querungshilfe erleichtert. Zusätzlich wird der Übergang bei Schulbeginn durch Schülerlotsen der älteren Jahrgänge abgesichert. Diese zusätzliche Sicherung durch Schülerlotsen wird es mit der Aufgabe des Hauptschulstandortes nicht mehr geben.
Mit Auslaufen der Hauptschule wird es eine Folgenutzung des Gebäudes geben. Beschlossen wurde der Zuzug einer Grundschule und weitere Einrichtung der Jugend- und Familienarbeit.
Ich bitte die Verwaltung die Möglichkeit zu prüfen mit Beginn der Folgenutzung den Übergang bestmöglich abzusichern.
Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
2.Ist die erhöhte Absicherung des Übergangs durch einen Zebrastreifen möglich?
Herr Sternemann beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Mit Erstellung der „Gesamtbetrachtung Standort Hölkeskampring“ (VL 2016/0776) hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der sich die Verwaltung sowie GMH und die Polizei mit Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrssicherheit an diesem Gesamtstandort beschäftigen.
Ein erstes Ergebnis dieser Abstimmungen, die in Hinblick auf den Start zweier Grundschulen Ende August 2017 zu führen waren, ist bspw. das Einrichten einer Bringzone an der Flottmannstraße auf dem Schulgelände. Hierzu werden die vorhandene Parkplatzzufahrt genutzt, der vorhandene Parkplatz auf dem Gelände erweitert sowie die bisherige Feuerwehrzufahrt, die als solche nicht mehr benötigt wird, zu einer Ausfahrt umgebaut. Diese Ausfahrt befindet sich dann nördlich der in Rede stehenden Querungshilfe.
Ein weiteres Ergebnis dieser Abstimmungen ist die Kommunikation an die Eltern der Grundschülerinnen/Grundschüler, den „kleinen“ Hölkeskampring zwischen Jean-Vogel-Straße und Flottmannstraße als Ausstiegsbereich zu nutzen.
Unabhängig davon soll im Herbst dieses Jahres eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden. Diese wird neben einer Beobachtung und Evaluation der Situation nach dem oben genannten Grundschulstart unter anderem die mit den beiden übrigen Vorhaben (Tageseinrichtung für Kinder, Eröffnung in 2019, und Jugendhilfezentrum, Eröffnung im Jahr 2020) verbundenen Auswirkungen auf den Straßenverkehr aufzeigen und etwaige bauliche und/oder betriebliche Maßnahmen/Regelungen benennen.
Zu 2.:
Die erhöhte Absicherung des Übergangs durch einen Zebrastreifen erscheint möglich.
Sie wird allerdings in Anbetracht der unter 1. beschriebenen Sachverhalte und Zeit-verläufe zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder von der Verkehrsbehörde noch von der Polizei für notwendig erachtet.
Sollte sich in Zukunft die Notwendigkeit an weiteren Sicherungsmaßnahmen ergeben, wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit in die Überlegungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einbezogen und geprüft. Dabei wird dann auch der parallel verlaufende und von den Fußgängern zu querende Radweg auf der östlichen Seite der Flottmannstraße zu berücksichtigen sein.