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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Radwegenetz Bochumer Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0435 Anfrage: Radwegenetz Bochumer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Radicke, Timon
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Mit der Fortschreibung des Öffentlichen Personennahverkehrsplans wurde veranschlagt, dass eine Bushaltestelle auf der Bochumer Straße an der Kreuzung Westring/Hölkeskampring entstehen soll. Die dafür vorgesehenen Baumaßnahmen wurden bereits durchgeführt (Absenkung des Bordsteines, Führungslinien für Sehbehinderte und neue Pflasterung). Unerklärlich bleibt der CDU Fraktion in diesem Zusammenhang, dass der bis dahin vorhandene rot gepflasterte Radweg nun durch die Bushaltestelle unterbrochen wurde und somit mitten in der Wartezone der Haltestelle endet.

 

Daher möge die Verwaltung darüber Auskunft geben,

 

  •                  inwiefern der Stadtverwaltung das Problem bekannt ist
  •                  und ob weitere Baumaßnahmen geplant sind, um das Problem kurzfristig zu 

      beheben.

 

Herr Sternemann beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.

Der Stadtverwaltung ist die Situation bekannt. Sie entspricht der mit Verkehrsbehörde und Polizei abgestimmten Planung, wie sie in der Vorlage zur „Umsetzung des Bedienungskonzeptes gemäß der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Stadt Herne“ (Vorlage Nummer 2016/0578) beschrieben und nach entsprechendem Gremienlauf beschlossen wurde.

 

An der in Rede stehenden Stelle wird „der vorhandene nicht benutzungspflichtige rot-gepflasterte Radfahrweg im Haltestellenbereich durch graues Betonsteinpflaster 10/20/08 ersetzt und zusätzlich das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ – VZ 1022-10 aufgestellt.“

 

Das Aufstellen des vorgenannten Verkehrszeichens steht noch aus.

 

Zu 2.

In Anbetracht der unter 1. beschriebenen Planung sind keine weiteren baulichen Maßnahmen geplant.

 

 

Herr Radicke erläutert, dass das Aufstellen des Verkehrszeichens „Radfahrer frei“ an dieser Stelle seiner Auffassung nach die Situation eher verschärft.

 

Herr Sternemann erklärt hierzu, dass die farblich unterschiedliche Pflasterung Radfahrer darauf hinweisen soll, dass es sich in diesem Bereich nicht um einen reinen Radweg handelt. Er verweist noch einmal auf die Vorlage 2016/0578. Der rot gepflasterte Radweg ist kein benutzungspflichtiger Radweg, was bedeutet, dass Radfahrer auch die Straße nutzen können. Radfahrern wird durch diese Regelung eine situationsabhängige Nutzung entweder des Wegebereiches oder der Straße möglich gemacht. Diese Regelung entspricht den formalen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.