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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2017/0352 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8,
Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

  1. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 - Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt vom 30.03.2017 mit den eingetragenen Änderungen wird einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit den eingetragenen Änderungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Piraten

dafür:

11

5

3

1

 

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: