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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8,
Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 - Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt vom 30.03.2017 mit den eingetragenen Änderungen wird einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit den eingetragenen Änderungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
gesamt
SPD
CDU
Die Grünen
Die Linke
FDP
Piraten
dafür:
11
5
3
1
1
1
dagegen:
Enthaltung:
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