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Wortprotokoll Beschluss |
Mitteilungen der Vorsitzenden liegen nicht vor.
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion zum Unterrichtsausfall an Herner Schulen in der Sitzung des Schulausschusses am 02.05.2017 teilt Herr Hartmann mit, dass die Bezirksregierung Arnsberg folgende Auskunft zur Verpflichtung der Schulen zur Beantwortung der Anfrage gegeben hat:
„Nach hiesiger Ansicht sind Schulen / Schulleitungen nicht gegenüber dem Schulträger verpflichtet, die gewünschten Daten zu übermitteln.
Nach § 59 Abs. 11 SchulG arbeitet Schulleitung eng und vertrauensvoll mit dem Schulträger zusammen und stellt ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 20 Abs. 9 der ADO formuliert ähnlich und benutzt die Wortwahl „in äußeren Schulangelegenheiten.
Es gibt also die Pflicht zur Informationsübermittlung für die Aufgabenerfüllung des Schulträgers gem. der §§ 78 ff. des Schulgesetzes. Die im Schreiben der Fraktion aufgeworfenen Fragen zum Unterrichtsausfall lassen einen solchen Bezug nicht erkennen.“