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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtrat Friedrichs teilt folgenden Sachstand zu Auswirkungen der geänderten Baumschutzsatzung mit:
Mit Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz am 14.09.2016 zur Neufassung der Baumschutzsatzung und der Vorgabe des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz-LGG) war es notwendig, die Baumschutzsatzung entsprechend zu ändern.
Grundlage für eine Änderung der Baumschutzsatzung war die Eckpunktevereinbarung Teil C Abschnitt 1/Umwelt zwischen der SPD und CDU Herne für die Wahlperiode 2014 - 2020. Ein Abgleich mit anderen Baumschutzsatzungen ergab, dass alle Satzungen sehr unterschiedlich und den jeweils räumlichen und stadteigenen Gegebenheiten sowie der Altersstrukturen des gesamten Baumbestandes angepasst sind. Eine Orientierung an der GALK-Musterbaumschutzsatzung ist bei allen zwar erkennbar, aber dennoch ist jede sehr differenziert in den verschiedenen Paragraphen ausgestaltet.
In der neuen Fassung der Baumschutzsatzung der Stadt Herne vom 18.12.2016 wurde im Wesentlichen der §5 um weitere Ausnahmetatbestände ergänzt. Die Verschattungs- sowie die Abstandsregelungen finden ausschließlich Anwendung für private Grundstücke. Eine Fällgenehmigung wird erteilt, wenn Nadelbäume durch Laubbäume ersetzt werden. Bei der Ersatzpflanzungsbemessung in §6 wurde der Stammumfang des zu entfernenden Baumes von 150 cm auf 100 cm reduziert, so dass in Summe mehr Ersatzbäume festgesetzt werden können.
Bislang wurden seit Jahresbeginn 158 Anträge auf Baumentfernung beim Fachbereich Stadtgrün gestellt, davon waren ca. 8% mit Abstand <5m zum Gebäude, ca. 2% mit Nadelbaum/Austausch gegen Laubbaum und weniger als 1% mit Verschattung begründet.
Im Hinblick auf die geänderte Ersatzbaumbemessung können noch keine Aussagen gemacht werden, da gerade Bäume, die näher als 5m zum Gebäude stehen, auch Schäden am Gebäude verursachen. In diesen Fällen kann aufgrund des §5 Abs. c) keine Ersatzpflanzung festgesetzt werden.
Der Zeitraum für eine Beurteilung ist allerdings noch gering, um tatsächliche Auswirkungen der geänderten Baumschutzsatzung analysieren zu können
Die Verwaltung wird Anfang des Jahres 2018 erneut berichten!
Anmerkung der Schriftführung: Lt. Frau Donné vom Fachbereich 55 / Stadtgrün kann momentan nicht gesagt werden wie viele Antragsteller im Falle einer Fällgenehmigung im 1. Halbjahr 2017 sich für eine Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung entscheiden, da die Frist für die Durchführung der Auflagen zZ. Ende 2018 endet.
Der Antragsteller, Herr Gentilini, bittet die Verwaltung darum, zeitnah zu berichten wenn es etwas außergewöhnliches gibt.
Auch erkundigt er sich bei der Verwaltung, ob es einen Nachweis dafür gibt, welche Ersatzpflanzungen selbst vorgenommen wurden oder ob ein entsprechendes Ersatzpflanzungsentgelt gezehlt wurde.
Herr Sengupta vom Fachbereich 55 / Stadtgrün wird eine Auflistung zur Niederschrift geben.
Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den von Herrn Stadtrat Friedrichs vorgetragenen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.