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Beschluss |
Herr Stadtrat Chudziak berichtet, dass es seitens des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen einen negativen Beschluss zur Sonntagsöffnung am kommenden Sonntag gibt. Das VG sieht die durch die Veranstaltung „10. Kulinarische Symphonie in der Herner City“ angezogene Besucherzahl als nicht ausreichend an, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Vielmehr würde die Einkaufsmöglichkeit den "Charakter weit stärker prägen als die eigentliche Verantaltung“. Zusammengefasst ist es nach Bewertung der beiden Entscheidungen zu Wanne und Herne ausgeschlossen, dass eine in der „Ordnungsbehörlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen“ genannten Veranstaltungen die Vorgaben der Rechtsprechung erfüllt. Daher wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Satzung für die Juli-Sitzung des Rates der Stadt vorbereiten.