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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schrottimmobilie Viktor-Reuter-Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0325 Anfrage: Schrottimmobilie Viktor-Reuter-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Radicke, Timon
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Die CDU Bezirksfraktion wurde in der jüngeren Vergangenheit vermehrt auf die Schrottimmobilie auf der Viktor-Reuter-Straße hingewiesen. Neuerdings ist das Haus und der Gehweg davor sogar durch Warnbarken umzäunt. Damit ist das Haus nicht nur optisch ein Makel für die Gegend, auch sicherheitstechnisch erscheint das Haus damit höchst bedenklich.

 

Daher möge die Verwaltung darüber Auskunft geben,

 

               in wessen Besitz sich das Haus befindet,

               ob Pläne darüber existieren, was mit dem Haus mittelfristig geschehen soll,

               wie der Zustand des Hauses seitens der Stadtverwaltung beurteilt wird,

               wie u.U. den Sicherheitsmängeln in der Statik seitens der Stadtverwaltung

begegnet werden kann,

              wer bei Verletzung von Fußgängern im Falle von herunterfallenden

 Dachziegeln oder Gebäudeteilen haftbar zu machen ist.

 

 

Herr Muhss beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Der/die Eigentümer sind der Verwaltung bekannt.

 

Zu 2.

Die Pläne der Eigentümer sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 

Zu 3.:

Das Gebäude ist im Schrottimmobilienkataster verzeichnet. Für alle Wohnungen wurde 2013 die Versteigerung eingeleitet Hieraus ergaben sich die neuen Eigentümer. Das Gebäude ist leergezogen und auf Veranlassung der Bauordnung abgesperrt und gesichert. Eine regelmäßige Sichtkontrolle durch die Baukontrolleure des FB 23/3 findet statt. Für weiterführende Maßnahmen fehlt eine gesetzliche Grundlage.

 

Zu 4.:

Das Gebäude ist gegen Fremdzugang gesichert. Derzeit ist ein Ordnungsverfahren gegen die Eigentümer eingeleitet. Es wurde aufgegeben den Zugang eigenständig zu sichern, den aus dem Dachstuhl wachsenden Baum zu entfernen und lose Dachziegel sowie Putzteile zu entfernen. Eine Einsturzgefährdung ist nicht gegeben.

 

Zu 5.:

Der/die Eigentümer sind haftbar. Der Gehweg vor dem Gebäude ist gegen herunterfallende Dachziegel durch Absperrung gesichert.