Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schrottimmobilie Wiescherstraße 5  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0298 Anfrage: Schrottimmobilie Wiescherstraße 5
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Stroh, Roswitha
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Der Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 04. August 2016 war zu entnehmen, dass der neue Eigentümer der Schrottimmobilie Wiescherstraße 5 den Abriss des Gebäudes plant und an dieser Stelle ein modernes Wohn- und Geschäftshaus errichten will.

 

In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung nun um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1.                Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

  1. Liegt der Verwaltung ein Antrag auf Abriss des Gebäudes, bzw. ein Bauantrag für ein neues Gebäude vor?

 

 

Herr Muhss beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Der Verwaltung liegen keine aktuellen Informationen zur geplanten Bebauung des Grundstücks vor.

 

Zu 2.

 

Mit Datum vom 21.12.2016 wurde dem Eigentümer eine Genehmigung zum Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses erteilt. Der Abbruchbeginn wurde bisher nicht angezeigt. Des Weiteren wurde auf Anfrage des Eigentümers die Bebaubarkeit des Grundstücks vorab überprüft. Ein Bauantrag liegt jedoch nicht vor.