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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zustand der Verkehrszeichen im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße/Kirchstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0297 Anfrage: Zustand der Verkehrszeichen im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße/Kirchstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße und Kirchstraße befindet sich ein Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt („Zone30 Ende“). Dieses ist in einem schlechten Zustand, die Farben sind zwischenzeitlich nicht mehr (eindeutig) erkennbar.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 10.05.2017 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.Ist das Verkehrsschild an dieser Stelle –insbesondere vor dem Hintergrund, dass hinter der Kreuzung erneut „Tempo 30“ ausgewiesen ist und sich rechtsseitig der Jugendtreff „Die Wache“ befindet- noch erforderlich?

 

2.Wenn 1. Ja: Wann kann mit der Ertüchtigung / Austausch des Schildes gerechnet werden?

 

3.Ist alternativ die Anbringung auf der anderen Fahrbahnseite möglich?

 

4.Besteht die Möglichkeit, ggf. die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung „nur für Linksabbieger“ zu regeln?

 

 

Herr Tittel antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

 

Das Verkehrszeichen ist nach wie erforderlich, da die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Kreuzung Gerther Straße / Kirchstraße unterbrochen wird.

 

 

Zu Frage 2 :

 

Das VZ wird im Rahmen der Unterhaltung bei Bedarf erneuert.

 

 

Zu Frage 3 :

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Mittelinsel / Sichtverhältnisse durch Bewuchs ) ist die Aufstellung am rechten Fahrbahnrand zwingend erforderlich.

 

 

Zu Frage 4 :

 

Nein. Die Aufhebung einer Geschwindigkeitsregelung muss für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erfolgen.