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Beschluss |
Sachverhalt:
Im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße und Kirchstraße befindet sich ein Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt („Zone30 Ende“). Dieses ist in einem schlechten Zustand, die Farben sind zwischenzeitlich nicht mehr (eindeutig) erkennbar.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 10.05.2017 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.Ist das Verkehrsschild an dieser Stelle –insbesondere vor dem Hintergrund, dass hinter der Kreuzung erneut „Tempo 30“ ausgewiesen ist und sich rechtsseitig der Jugendtreff „Die Wache“ befindet- noch erforderlich?
2.Wenn 1. Ja: Wann kann mit der Ertüchtigung / Austausch des Schildes gerechnet werden?
3.Ist alternativ die Anbringung auf der anderen Fahrbahnseite möglich?
4.Besteht die Möglichkeit, ggf. die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung „nur für Linksabbieger“ zu regeln?
Herr Tittel antwortet wie folgt:
Zu Frage 1 :
Das Verkehrszeichen ist nach wie erforderlich, da die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Kreuzung Gerther Straße / Kirchstraße unterbrochen wird.
Zu Frage 2 :
Das VZ wird im Rahmen der Unterhaltung bei Bedarf erneuert.
Zu Frage 3 :
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Mittelinsel / Sichtverhältnisse durch Bewuchs ) ist die Aufstellung am rechten Fahrbahnrand zwingend erforderlich.
Zu Frage 4 :
Nein. Die Aufhebung einer Geschwindigkeitsregelung muss für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erfolgen.