|
Beschluss |
Herr Klein Altstedde gibt folgenden Sachstandsbericht:
Unabhängig einer Regelung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung besteht grundsätzlich für Handwerker aktuell schon die Möglichkeit für das Herner Stadtgebiet ein Ruhrgebietsparkausweis, der zum Parken z.B. in Parkzonen mit Parkscheibe oder Parkuhren, in eingeschränkten Halteverbotszonen oder in Bewohnerparkzonen berechtigt, beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen.
Wie in der Sitzung der BV Sodingen am 16.11.2016 bereits dargestellt (Vorlage 2016/0824), sollen zunächst exemplarisch für die Standorte Herne-Mitte und Wanne Parkraumbewirtschaftungskonzepte entwickelt werden. In der Sitzung des Rates der Stadt Herne am 29.11.2016 wurde die Verwaltung mit der Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone im Stadtteilgebiet „Herne-Süd“ beauftragt (Vorlage 2016/773). Voraussichtlich Mitte Mai 2017 wird der Auftrag zur Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für das Stadtteilgebiet „Herne-Süd“ vergeben, so dass im 3. Quartal 2017 für das Stadtteilgebiet „Herne-Süd“ ein Beschluss zur Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone von den bürgerschaftlichen Gremien eingeholt werden soll. Die Bearbeitung weiterer Gebiete wie bspw. der bereits eingerichteten Anwohnerparkgebiete in den Innenstadtbereichen erfolgt in Abstimmung mit den bürgerschaftlichen Gremien und auf Grundlage der in „Herne-Süd“ gemachten Erfahrungen.
Auf Grund der zuvor geschilderten aktuellen Vorgehensweise/Bearbeitung bleibt der in der Sitzung der BV Sodingen am 16.11.2016 berichtete Sachstand unverändert.
Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt den Bericht zur Kenntnis.