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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verschmutzung der Stadt durch Wochenblatt und Sonntagsnachrichten   

des Rates der Stadt
TOP: Ö 19.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0111 Anfrage: Verschmutzung der Stadt durch Wochenblatt und Sonntagsnachrichten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Blech, Bernd
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, sieht immer öfter Zeitungen der o.g. Blätter auf der Straße liegen. Dies liegt sicherlich auch daran, dass diese vom Zusteller einfach in Hauseingänge oder auf Treppen abgelegt werden. Bei etwas Wind fliegen diese dann durch die Straßen und tragen so zu einem schlechten Straßenbild bei.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen.

 

  1. Gibt es Vorgaben seitens der Stadt wie die Zeitungen (Pflicht zum Briefkasteneinwurf o.ä.) zu verteilen sind?
  2. Kann die Stadt Einfluss auf die Zustellung nehmen um so eine weitere Verschmutzung zu verhindern.
  3. Welche Ordnungsstrafen, wenn es sie denn gibt, sind für eine solche Verschmutzung vorgesehen.

 

Herr Stadtrat Chudziak antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es gibt keine Vorgaben der Stadt.

 

Zu Frage 2:

Die Stadt kann keinen Einfluss nehmen. Auf Anfrage bei den Redaktionen wurde mitgeteilt, dass es Verteilerrichtlinien mit den Zustellern gibt, die einzuhalten sind.

Die Redaktionen sind sich der Problematik bewusst und versuchen diese durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Beispielsweise wurde in einem Bereich die Zustellung der Sonntagsnachrichten auf den Montagvormittag verlegt, da festgestellt wurde, dass nachts abgelegte Zeitungen immer wieder von vermutlich betrunkenen Passanten aus Spaß aus den Briefkästen gezogen wurden.

 

Ein Problem stellen Häuser mit innenliegenden Briefkästen dar. Da die Zusteller nachts nicht klingeln können, sind sie gehalten in diesen Fällen die Zeitungen so abzulegen, dass sie vor Wind und Wetter geschützt sind.

Beide Redaktionen bestätigen, dass sie für jegliche Hinweise dankbar sind.

 

Zu Frage 3:

Es kann ein Bußgeld in Höhe von 20,- € verhängt werden. Schwierigkeiten bestehen bei der Ermittlung des Zustellers als Verursachers..

 

Auf Nachfrage von Herrn Heidinger, ob die Stadt dagegen vorgehen kann, wenn die noch gebündelten Zeitunspakete abgelegt werden, antwortet Herr Stadtrat Chudziak, dass es davon abhängt, ob es sich um private oder öffentliche Flächen handelt.