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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Nightlight-Dinner, Anfrage für KuBaussch.05-09-20 (30 KB) | ![]() |
Zunächst
berichtet Herr Wennrich über das von der Stadtmarketing Herne veranstaltete
Boulevardfest 2005, das angesichts der ausgebliebenen Förderung durch die
Aktion „Ab in die Mitte ! – Die City Offensive NRW“ nur dreitägig vom 26. – 28.
August 2005 stattgefunden habe. Mit einem breitgefächerten Programm aus
Kabarett, Comedy, Musik verschiedener Richtungen wie Neue Deutsche Welle, Soul,
Blues und Boogie und vielen Kinderaktionen wurden die unterschiedlichsten
Alters- und Interessentengruppen angesprochen. Auch die zweite Herner
Spieletafel führte wieder Jung und Alt zusammen. Zu den Höhepunkten hätten wie
in der Vergangenheit das große Feuerwerk am City Center und das traditionelle
Nightlight-Dinner gezählt. Zum ersten Mal sei mit dem Bühnenaufbau eine
weitgehende Überdachung des Robert-Brauner-Platzes als zentralem
Veranstaltungsort des Boulevardfestes verbunden gewesen. Nicht zuletzt seien
auch mit dem Rahmenprogramm am verkaufsoffenen Sonntag Tausende Besucher in das
Stadtzentrum gelockt worden.
Im Rahmen
des Boulevardfestes habe auch die Museumsnacht des Archäologiemuseums für ein
attraktives Begleitprogramm gesorgt.
Auf
äußerst große Resonanz sei das traditionelle Nightlight-Dinner gestoßen, das
vom Fachbereich Kultur vorbereitet und durchgeführt worden sei. Hierzu macht
Herr Scheibe ergänzende Ausführungen. Mit Zustimmung der Ausschussvorsitzenden
und des Antragstellers bezieht Herr Scheibe bereits an dieser Stelle den zu
Tagesordnungspunkt 5 geforderten Bericht zum Nightlight-Dinner ein. Um die
Feststellung des Antragstellers hinsichtlich starker Veränderungen beim
Nightlight-Dinner zu entkräften, seien in einer recht umfangreichen
Zusammenfassung bisher alle durchgeführten Veranstaltungen beschrieben worden.
Herr Scheibe trägt nur auszugsweise aus dem schriftlichen Bericht vor und
kündigt diesen unter Zustimmung des Ausschusses als Anlage zur Niederschrift an
(siehe Anlage 2).