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Beschluss |
Nachdem nun schon ein Stück Grünfläche des Eickeler Parks als Gästeparkplatz eines Restaurants versiegelt wurde, ist zu beobachten, dass auf dem Weg, der von Norden in Richtung Kriegsgräberstätte mitten durch den Park führt, ein ca. 25 m langes Stück des Weges mit Betonpflastersteinen gepflastert worden ist. Der Zustand des Weges hatte vor dieser Pflasterung keine Mängel aufgewiesen. Der Weg war erst vor wenigen Jahren erneuert worden.
Gem. §§ 4 und 5 der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne vom 3.5.2016 entscheiden die Bezirksvertretungen über die Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen sowie über die Durchführung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen.
Ich bitte daher um Beantwortung dieser Fragen:
1. Worin begründete sich die Notwendigkeit dieser Wegepflasterung?
2. Warum wurde die Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit nicht beteiligt?
3. Ich bitte die Fragen 1 und 2 auch in Bezug auf den erwähnten Gästeparkplatz
zu beantworten.
Zu den vorliegenden Fragen nimmt Herr Sengupta wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Der in Pflasterbauweise instandgesetzte Weg bestand vormals aus einer wassergebundenen Wegeoberfläche.
Diese abschüssige Wegeoberfläche ist nach den letztjährigen Starkregenereignissen stets stark abgespült und in der Nutzung (Unfallgefahr durch Unebenheiten; Erosionsrinnen, etc. ) stark eingeschränkt worden.
Zur Vermeidung weiterer latenter Unfallgefahren und immer wiederkehrender Nachdeckarbeiten ( Wirtschaftlichkeitsfaktor) ist der Weg in Pflasterbauweise erneuert worden.
Das anfallende Oberflächenwasser wird dabei größtenteils dem anstehenden Gelände zugeführt.
zu Frage 2:
Gemäß § 5 der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen entscheiden die Bezirksvertretungen über die Durchführung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, jedoch nicht über Maßnahmen, die der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen.
Darüber hinaus sind die Bezirksvertretungen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 10. Mai 2016 ( in der 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2016) § 11 Zuständigkeit der Bezirksvertretungen (….) insbesondere zuständig für:
1 (….) und Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus wie
a) Neubau, Veränderung oder Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich verkehrsberuhigender Maßnahmen, von Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Dauerkleingärten sowie von Lichtzeichenanlagen,
b) (….)wenn der Wert der Maßnahme jeweils 15.000 € übersteigt, (….)
Die Ende letzten Jahres durchgeführte Instandsetzungsmaßnahme ist auf Grundlage der Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Herne durchgeführt und mit 9.506,37 € abgerechnet worden.
Eine zwingende Notwendigkeit hinsichtlich der Beteiligung und Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung wird aus vorgenannten Gründen nicht gesehen, so dass keine Beteiligung stattgefunden hat.
zu Frage 3:
Die beiden Maßnahmen stehen in keinerlei Sachzusammenhang.
Nach einer längeren Diskussion teilt Herr Sengupta mit, dass das Baudezernat eine Arbeitsgruppe initiieren wird, die sich ausdrücklich mit der o. g. Thematik beschäftigen wird.
Herr Kortmann verliest den vorläufigen Protokoll-Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vom 01.02.2017:
„Unter Bezugnahme auf die kritischen Nachfragen aus der Politik und die bereits artikulierten Bürgerproteste über die eingetretene Situation bedauert Herr Stadtrat Friedrichs, dass der Entscheidungsprozess und die Abstimmung mit den Beteiligten einschließlich der bürgerschaftlichen Gremien rückblickend als verbesserungswürdig anzusehen sind.
Herr Stadtrat Friedrichs schlägt vor, den angesprochenen Sachverhalt bei Zustimmung des Ausschusses als Prüfauftrag an die Verwaltung zu sehen, mit dem Ziel, mit dem Antragsteller und den zuständigen Stellen in der Verwaltung einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, der insbesondere den ökologischen Aspekten als auch den berechtigten Interessen mobilitätseingeschränkter Personen an gesellschaftlicher Teilhabe Rechnung trägt.
Sobald ein Ergebnis vorliegt, soll dies der Bezirksvertretung Eickel zur Beratung und Entscheidung vorgestellt werden.“
Herr Eckholt möchte wissen, wo der Unterschied zwischen Parkplätzen und gepflasterten Wegen/Straße sein soll.
Herr Sengupta sagt zu, die Antwort dem Protokoll beizufügen.
(Anmerkung der Schriftführerin: Folgende Antwort der Fachverwaltung wird hiermit nachgereich:
„Der Unterschied besteht unsere Auffassung darin, das der Weg von Stadtgrün im Rahmen der Verkehrssicherung gepflastert wurde,
die Parkplätze aber, wie schon in der Sitzung vom 27.11.16 berichtet, durch den Eigentümer des Restaurants Gockeln auf eigene Kosten errichtet wurden.
Die Verwaltung hat hier lediglich die Fläche zur Verfügung gestellt.
Somit besteht da kein unmittelbarer Sachzusammenhang.“)