Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Castroper Straße in Höhe Realschule  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0058 Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Castroper Straße in Höhe Realschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Auf der Castroper Straße ist die Geschwindigkeit in Höhe der Realschule auf Tempo 30 begrenzt. Diese Begrenzung hält die CDU-Bezirksfraktion aus Sicht der Verkehrssicherheit für sinnvoll. Insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden ist dieser Nutzen jedoch nicht eindeutig erkennbar.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie daher, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 08.02.2017 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, die eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung zwingend begründen?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Ende der Schulzeiten und ggf. an den Wochenenden z.B. durch eine Zusatzbeschilderung aufzuheben?
  3. Wie hoch wären die Kosten, die für eine Zusatzbeschilderung zu veranschlagen wären?

 

 

Frau Mertens antwortet wie folgt:

 

Die ganztägige Beibehaltung der dortigen Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus polizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht zwingend erforderlich.

 

Im Schulbereich finden auch Abendveranstaltungen statt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich eine Sporthalle. Diese wird auch abends und an Wochenenden genutzt. Zudem wird dort die Radfahrquerung in Richtung Siedlung Teutoburgia angelegt.

 

Aus hiesiger Sicht stellt sich daher die Kostenfrage nicht.