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Auszug - Vorschlag: Sachstandsbericht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Straße "Im Uhlenbruch"  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0057 Vorschlag: Sachstandsbericht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Straße "Im Uhlenbruch"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:CDU-Bezirksfraktion Sodingen
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


In der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 26.10.2016 teilte die Verwaltung mit, dass aufgrund des festgestellten Verkehrsaufkommens die Anbringung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen Radfahrer und Anlieger frei angeordnet worden sei. Die Anordnung wurde wegen der Befürchtung, die Verkehrsströme könnten umgeleitet werden, wieder rückgängig gemacht. Hierzu hatte die Verwaltung mitgeteilt, die Auswirkungen auf die Verkehrsströme sollte im Rahmen des Routinegespräches zwischen FB 44, 53 und Polizei thematisiert werden. Die Erlaubnis für das halbseitige Parken wurde unter dem Hinweis ausgeschlossen, die Randsteine seien zu hoch und die Gehwegbreite liege zwischen 1,25 m und 2,45 m.

 

Die Verwaltung möge in diesem Zusammenhang bitte auch folgende Fragen beantworten:

 

  1. Wie breit muss ein Gehweg sein, um ein halbseitiges Parken zulassen zu können?
  2. Wie breit ist der Gehweg an der Gysenbergstraße (zwischen den Straßen „Am Revierpark“ und „Landwehrweg“), wo das halbseitige Parken erlaubt ist?
  3. Besteht die Möglichkeit, in der Straße „Im Uhlenbruch“ das halbseitige Parken durch Haftungsausschluss der Stadt und auf eigene Gefahr der Anwohner zumindest zu dulden?


 

Frau Mertens antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

Die verbleibende Gehwegbreite muss mindestens 1,5 m betragen.

 

Zu Frage 2 :

In dem beschriebenen Bereich der Gysenbergstraße wurde das Parken aufgrund des Parkdrucks während Veranstaltungen zugelassen.

Die Situation dort ist nicht mit der Wohnstraße Im Uhlenbruch vergleichbar. Dort ist keine Wohnbebauung vorhanden.

 

Zu Frage 3 :

Wenn seitens der Verkehrsbehörde das Gehwegparken angeordnet wird, setzt dies die vorherige Prüfung der Verkehrssicherheit voraus.

Ein Haftungsausschluss ist für die Stadt Herne nach Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen nicht möglich.