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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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1 | öffentlich | Lageplan_Einwirkungsbereich Bergwerkschacht Constantin XI (747 KB) |
9.1. Mitteilungen der Vorsitzenden:
9.1.1. In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 01. März 2017 soll über die Mitgliedschaft im h2-Netzwerk-Ruhr beraten werden. Als Gast wird der Vorsitzende des h2-Netzwerk-Ruhr, Herr Stadtbaurat Volker Lindner teilnehmen und über Ziele und Projekte des h2-Netzwerks-Ruhr berichten.
9.1.2. Am Dienstag, den 07. März 2017 findet ein Besichtigungstermin mit den Mitgliedern des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung für das neue LIDL-Geschäft an der Holsterhauser Straße (Umsetzung des Energie- und Mobilitätskonzeptes) - Treffpunkt ist um 16:00 Uhr auf dem LIDL-Parkplatz. Auch interessierte Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz sind willkommen und können gerne teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Ausschusses wird noch per Mail eine Abfrage zur Teilnahme durchführen.
9.1.3. Im Mai oder Juni 2017 könnte eine Bereisung der Projekte Emscherland mit den Mitgliedern des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung stattfinden. Wegen einer besseren Erreichbarkeit der möglichen Zielorte, könnte hierbei eine Bereisung mit dem Fahrrad in Betracht gezogen werden. Auch interessierte Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz sind willkommen und können gerne teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Ausschusses wird noch per Mail eine Abfrage zur Teilnahme durchführen.
9.2. Mitteilungen der Verwaltung:
9.2.1. Herr Becker vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr gibt folgende Mitteilung zum Sachstand Lärmminderungsplanung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan zur Niederschriftt:
Anlass
Im Jahr 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Die Stadt Herne ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, strategische Lärmkarten und einen Lärmaktionsplan zu erstellen, um langfristig die Lärmbelastung der Bevölkerung zu senken. Die Lärmaktionspläne der zweiten Stufe waren bis zum 18. Juli 2013 fertig zu stellen. Da eine Vielzahl von Kommunen diese Frist aus unterschiedlichen Gründen nicht einhalten konnte, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Alle Kommunen sind daher gehalten, die Lärmaktionsplanung zeitnah abzuschließen.
Sachstand Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Die Lärmkartierung für das Herner Stadtgebiet wurde Ende 2015 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie im Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt (Vorlage Nr. 2016/0067). Die Lärmkarten können außerdem im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW abgerufen werden.
Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für den Lärmaktionsplan, der derzeit erarbeitet wird. Anhand der Lärmkarten wurde in einem ersten Schritt die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner berechnet und Belastungsschwerpunkte, sogenannte „Hotspots“, identifiziert. Dies sind Bereiche, in denen besonders viele Menschen von besonders hohen Lärmpegeln betroffen sind. Für die Hotspots werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung vorrangig Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt. Parallel dazu werden derzeit Bereiche untersucht, die als sogenannte „Ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen.
Ein Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung liegt in der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bei der Lärmaktionsplanung zu größtmöglicher Transparenz. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken. Dies bedeutet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über das Thema informieren, sondern auch eigene Hinweise und Vorschläge einbringen können.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr führt daher vom 23.01. - 20.02.2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan durch. Ziele, Inhalte und Ablauf des Beteiligungsverfahrens werden nachfolgend dargestellt.
Beteiligungsverfahren
Ursprünglich war vorgesehen, die Bürgerbeteiligung mittels Veranstaltungen in den Bezirken durchzuführen. Die Erfahrungen der anderen Kommunen in NRW zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung zeigen allerdings, dass in der Bevölkerung durchweg ein sehr geringes Interesse zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen existiert. Die zu erreichenden Teilnehmerzahlen stehen dabei in keinem Verhältnis zum hohen Organisations-, Zeit- und Kostenaufwand solcher Veranstaltungen. Die sehr geringe Beteiligung an den Veranstaltungen zum „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ bestätigen diese Erfahrungen.
Um dennoch eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, wird der Fachbereich Tiefbau und Verkehr die Öffentlichkeitsbeteiligung über ein internetgestütztes Verfahren in Verbindung mit einer Offenlage durchführen.
Der Internetauftritt zur Onlinebeteiligung wurde durch das Büro Brilon Bondzio Weiser in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr erstellt. Die Homepage bietet zum einen Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung (z.B. Lärmsituation, Lärmschwerpunkte) und zum strategischen Instrument der Lärmaktionsplanung. Zum anderen dient sie als Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit am Lärmaktionsplan. Bürgerinnen und Bürger können über ein Formular eigene Orte nennen, die sie als zu laut oder als ruhig empfinden. Darüber hinaus können eigene Vorschläge zur Lärmminderung gemacht werden. Die Onlinebeteiligung wird am 23.01.2017 freigeschaltet.
Parallel zur Onlinebeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die im Internet hinterlegten Informationen beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr persönlich einzusehen und Hinweise und Vorschläge einzubringen. Eingaben sind natürlich auch telefonisch oder schriftlich möglich.
Weiteres Vorgehen
Die Beteiligungsphase läuft vom 23.01. - 20.02.2017. Die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Vorschläge werden anschließend ausgewertet, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und fließen je nach Ergebnis der Prüfung in die Entwicklung der Maßnahmen für den Lärmaktionsplan ein. Der Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im Juli 2017 dem Rat der Stadt Herne zum Beschluss vorgelegt. Mit dem Beschluss erhält der Lärmaktionsplanung Rechtscharakter und ist formal an das zuständige Landesministerium zu melden.
9.2.2. Herr Stadtrat Friedrichs teilt mit, dass für die Sanierung des Bergwerkschachtes Constantin XI in Herne die RAG Montan Immobilien GmbH zur Vorbereitung im Februar im „Ökopark“ an der Gysenbergstraße Rodungsarbeiten durchführen wird.
Die Sanierungsmaßnahme selbst wird im Sommer umgesetzt. Hierfür wird eine teilweise Sperrung des „Ökoparks“ für die Dauer der Arbeiten erforderlich sein. Nach Beendigung der Maßnahme werden die Flächen vom Eingriffsverursacher wieder ordnungsgemäß hergestellt.
Der Lageplan zum Einwirkungsbereich des Bergwerkschachtes Constantin XI wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB | OB |
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltung: |
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