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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Hochwassergefährdung in Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2016/0751 Anfrage: Hochwassergefährdung in Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Sachverhalt:


Aufgrund zahlreicher Beschwerden wegen überschwemmter Keller nach starken Niederschlägen, insbesondere im Bereich "An der Burg/Burgstraße/Jägerstraße", teile die Verwaltung seinerzeit mit, dass hier aus ihrer Sicht keine außerordentlichen Umstände vorlägen und es sich nicht um ein Gefährdungsgebiet handelte.

Bis vor kurzem wollte die Stadt allerdings genau hier (Realschule An der Burg, AWO Seniorenzentrum) die ersten Sirenen installieren, um die Anwohner frühzeitig vor einer Hochwassergefährdung zu warnen.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Warum ist das oben genannte Gebiet nicht durch Niederschläge gefährdet, aber trotzdem Hochwassergefährdungsgebiet?
  2. Wann wäre mit Hochwasserereignissen zu rechnen, wie häufig kommen diese statistisch vor?
  3. Mit welchen Schäden, auch an öffentlichen Einrichtungen, Straßen u. Ä. wäre zu rechnen?

 

 

Frau Diesing beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für die Beantwortung der Frage muss man zunächst die unterschiedlichen Ursachen, die zu einer Überflutung von Häusern und speziell Kellerräumen führen können differenzieren.

Überflutung von Kellerräumen durch Rückstau aus dem Kanalnetz:

Die Kanäle der Stadtentwässerung sind technisch so gebaut, dass ein planmäßiger Rückstau z. B. durch Starkregen erfolgen kann. Hier ist der einzelne Hausbesitzer, auch per Satzung verpflichtet, das Gebäude durch technische Einrichtungen vor dem rückstauenden Wasser zu schützen, z. B. durch eine Rückstausicherung.

Dabei muss man darauf hinweisen, dass die städtische Kanalisation nur auf Regenereignisse mit einer Wiederkehrhäufigkeit von maximal alle 3 – 5 Jahren ausgelegt ist. Ereignisse mit einer selteneren Wiederkehrhäufigkeit aber stärkeren Niederschlägen überlasten die Kanalisation und fließen oberirdisch ab.

Überflutung von Kellerräumen durch oberflächlich ablaufende Regenereignisse:

Regenereignisse mit sinkender Häufigkeit, also mit Wiederkehrhäufigkeiten von mehr als 3-5 Jahren, können nicht mehr von der Kanalisation allein bewältigt werden. Hier erfolgt der Abfluss an der Oberfläche und folgt dem natürlichen Gefälle. Starregenereignisse, „Urbane Sturzfluten“ wie in Münster 2014 mit 325 Liter/qm in 7 Stunden oder Dorstfeld 2008 mit mehr als 200 Liter / qm bewegen sich in Wiederholungshäufigkeiten von mehr als 100 Jahren, das bedeutet, dass ein solcher Regen statistisch gesehen seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Hier ist der schadlose Abfluss durch nachstehende Punkte limitiert:

  • Leistungsfähigkeit der Kanalisation = Wasser was die Kanalisation nicht aufnimmt, kann auch nicht den Gewässern zugeführt werden, weil die angeschlossenen Flächen meistens keinen natürlichen Zulauf zum Gewässer haben. Was über die Kanalisation nicht abläuft bleibt in der Fläche oder im Keller.
  • Leistungsfähigkeit der Pumpwerke = Die Pumpwerke sind in der Regel auf ein Regenereignis mit 30-jähriger Häufigkeit begrenzt. Gerade in den Polderbereichen, wo das ankommende Wasser über Pumpen dem Gewässer zugeführt werden muss, ergibt sich ein technisches Nadelöhr.

Überflutung von Kellerräumen durch das Versagen von Schutzeinrichtungen:

Hochwassergefährdete Gebiete sind Gebiete an Gewässern, die beim Versagen von Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Deiche überflutet werden, oder die Hochwasserwelle im Gewässer die maximale Leistungsfähigkeit des Gewässerprofiles übersteigt und über die Ufer tritt. Dazu wurde 2014 und 2015 durch die Bezirksregierung Arnsberg und Münster Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. In den erstellten Karten erfolgt eine Unterscheidung nach der Hochwassergefahr und dem Hochwasserrisiko.

               Hochwasser-Gefahren-Karten erfassen die Gebiete, die bei einem Hochwasserereignis überflutet werden. Dabei wird differenziert zwischen Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder auch Extremereignissen, Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) und hoher Wahrscheinlichkeit. In den Gefahrenkarten erfolgt die Darstellung des Ausmaßes der Überflutung, der Wassertiefe oder, soweit erforderlich, zum Wasserstand. Diese Karten stellen die Gebiete dar, die bei einem Hochwasserereignis überflutet werden könnten. Dabei wurden - um der Berichtspflicht gemäß EU-Vorgabe genüge zu tun - nur die Wassermengen berücksichtigt, die vom Gewässer ausgehen bzw. die beim Ausfall von Hochwasserschutzeinrichtungen zu Überflutungen führen können. Ein gleichzeitiges Überstauen des Kanalnetzes durch Starkregen vor Ort wurde dabei nicht Berücksichtigt

               Hochwasser-Risiko-Karten sind eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und aus den Gefahrenkarten verbunden mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Bei diesen Karten ist die jeweilige Nutzung des Geländes mit dargestellt, sie dient als Grundlage für eine Risikobewertung.

Die Auswertung dieser Karten sind Grundlage für das Sirenenkonzept der Stadt Herne, um im Falle eines derartigen Ereignisses, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass eine Gefahrensituation eingetreten ist.

Der Bereich An der Burg / Burgstraße / Jägerstraße liegt nicht in einem derartig gefährdeten Gebiet. Hier folgt die Festlegung der Standorte, einem auf die Risikogebiete abgestimmten Grobkonzept zur Warnung der Bevölkerung im Ereignisfall und der Prämisse mit den Standorten eine möglichst vollständige akustische Abdeckung aller möglicherweise betroffenen Bereiche zu ermöglichen. Der Standort der Sirene Burgstraße orientiert sich an den betroffenen Gebieten und den verfügbaren Standorten.

 

 

 

Zu Frage 2:

Der Bemessungsansatz der Emschergenossenschaft für Gewässerprofile, egal ob im Einschnitt oder in Deichlage war bei den Zuläufen der Emscher ein 50-jähriges Hochwasser-Ereignis (HQ 50, Bordvoll), für die Emscher ein 100-jähriges Ereignis. Größere Ereignisse werden in der Regel nicht vom vorhandenen Gewässerprofil schadlos abgeführt. Insbesondere an Zwangspunkten, wie z.B. Durchlässen, besteht das Risiko des Ausuferns des Gewässers – Überschwemmungsgefährdeter Bereich. Im Rahmen des Gewässerumbaus erfolgt zurzeit eine Anpassung an HQ 100 und auch eine Anpassung der Durchlässe und Zwangspunkte.

Das bedeutet, dass mit Ereignissen ab einer Wiederkehrhäufigkeit von 100 Jahren sowie bei dem Versagen von Schutzeinrichtungen mit Überflutungen zu rechnen ist. Davon ist das in Rede stehende Gebiet nicht betroffen. Wenn durch das Ereignis die Entwässerungstechnische Infrastruktur betroffen ist können Pumpwerke im Überflutungsbereich ausfallen.

 

Zu Frage 3:

Dazu können derzeit keine Angaben gemacht werden. Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes sollen zunächst die gefährdeten Bereiche, die von oberflächlich ablaufenden so genannten „urbanen Sturzfluten“ betroffen sind, ermittelt werden. Die Klimamodelle berechnen eine Zunahme der Häufigkeit von Starkregenereignissen. Starkregen kann zu kurzfristigen Rückstauereignissen und Sturzfluten führen. Die Gefährdung bzw. das Risiko liegt darin, dass im städtischen Raum das wild abfließende Wasser durch die vielen Fließhindernisse (Bahndämme, Straßen, Mauern etc.) beeinflusst ist, was lokal zu außergewöhnlich hohen Fließgeschwindigkeiten oder Wasserständen führen kann. Die Gefährdung ist dabei nicht - wie bei Hochwasser - allein an den Ufern der Gewässer, sondern in der Fläche gegeben, weil Schäden sowohl durch unkontrollierten Oberflächenabfluss als auch durch überlastete Kanalisationen oder Gewässerläufe entstehen können.

Abgesehen von einer allgemeinen Unwetterwarnung bestehen aufgrund der Charakteristik lokaler Starkregenereignisse praktisch keine Möglichkeiten zu einer ortsgenauen, mehrstündigen Vorwarnung, wie dies beispielsweise bei Hochwasserereignissen an großen Fließgewässern möglich ist.

Auf der Grundlage eines aufbereiteten digitalen Geländemodells ist es dann möglich, für Gebiete sog. Starkregengefahrenkarten zu erstellen. Erst daraus lassen sich die betroffene Infrastruktur und die damit verbundenen Schäden ermitteln. Aber auch hier wären nur die primären Schäden zu verifizieren, die sekundären Schäden, beispielsweise durch ausgetretenes Öl aus Heizölanlagen, würde nicht betrachtet.