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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
 
Beschluss


Herr Grunert teilt mit, dass ein entsprechender Poller (Mont-Cenis-Str.) aufgrund der Bürgereingabe in der letzten Sitzung im September bereits installiert wurde.

 

 

Frau Darnieder teilt mit, dass folgende Mitteilungen vor der Sitzung verteilt worden sind und in der Niederschrift nachzulesen sind.:

 

Sachstandsbericht Rückbau des Wasserbeckens Akademie Mont-Cenis

 

Am 21.10.2016 hat die Eigentümerversammlung einer Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen aus dem Münsterland zugestimmt. Aufgrund von Lieferzeiten kann mit der Ausführung der Arbeiten erst zum Jahreswechsel begonnen werden. In der Vergabeverhandlung wurde seitens des Bieters zugesichert, dass witterungsbedingte Bauzeitverzögerungen möglichst vermieden werden sollen.

 

Prüfung zur Einrichtung eines Bolzplatzes an der Grundschule Jürgens Hof

Am 04.05.2016 hat die BV Sodingen den Antrag „Prüfung zur Einrichtung eines Bolzplatzes an der Grundschule Jürgens Hof“ beschlossen.

Unter Einbeziehung der FB  31, 42 und 44  kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass kein zwingender Handlungsbedarf zur Errichtung eines Bolzplatzes auf der Ein-Korb-Basketballanlage der Grundschule Jürgens Hof besteht.

Begründung:

Die Möglichkeit zum Fußballspielen ist auch ohne Tore auf der angrenzenden großflächigen Wiese gegeben und wird von Kinder und Jugendlichen genutzt.

Ein individuelles Nutzen je nach Alter und Spieleranzahl einer vorhandenen Freifläche kommt den Bedürfnissen der Kindern und Jugendlichen sogar eher entgegen.

Ein Austoben mit weiten Schüssen ist in dem eher kleinen Käfig nicht gegeben.

Fußballkäfige bzw. Bolzplätze kommen da zum Tragen, wo Freiflächen nicht im ausreichenden Maß vorhanden sind bzw. eine Gefährdung z.B. durch  Straßenverkehr ausgeht.

Im Rahmen der der Haushaltskonsolidierung ist der FB 42 angehalten, Einsparungen im Bereich der Spielplatzunterhaltung vorzunehmen. Eine Übernahme von Betriebskosten zum Unterhalt eines Fußballkäfigs ist somit über den FB 42 nicht möglich.

r die Jahre 2016 bis 2020 sind im investiven Bereich des Sportetats grundsätzlich alle HH-Mittel verplant.

 

Möglicher Kreisverkehr Emsring / Pöppinghauser Straße - Vorlage 2013/0181

 

Das Gespräch mit dem Landesbetrieb hat Ende Juli 2016 stattgefunden. Im Protokoll ist folgendes festgehalten:

 

"Der Kreisverkehr befindet sich nicht unter den ersten 30 Maßnahmen der aktuellen Priorisierungsliste des RVR (Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. €).

Eine Umsetzung ist daher zzt. nicht absehbar.

Die Lichtsignalanlage an der PöppinghauserStraße/Emsring/Paul-Gerhardt-Straße ist aus dem Jahr 1977.

Ein neues Steuerungsgerät wurde 2009 eingebaut."

 

Die Einrichtung eines Kreisverkehrs wird aus den im Protokoll genannten Gründen durch den Landesbetrieb weiterhin abgelehnt.

Fußgängerüberweg Horsthauser Straße - Vorlage-Nr. 2016/0424

Herr Fromm fragte in der Bezirksvertretung Sodingen vom 08.06.2016 zu TOP 9 an, warum z. B. an der Roonstraße (Tempo 30) eine Mittelinsel und ein Fußgängerüberweg installiert worden sind. Frau Marquardt schloss sich der Aussage an und bittet zu überdenken, dass die Horsthauser Straße eine sehr stark befahrene Straße ist. Des Weiteren wurde mittgeteilt, dass die Breite der Mittelinseln auf der Horsthauser Straße nicht ausreichend für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollatoren etc. dimensioniert sind.

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr äußert sich in Abstimmung mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei NRW zu den o.g. Anregungen wie folgt:

 

An der Roonstraße wurden in diesem Bereich Verkehrsinseln eingebaut und Tempo 30 angeordnet, da in der Vergangenheit vermehrt Verkehrsunfälle mit Fußgängern zu verzeichnen waren. In unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberwegs an der Roonstraße befinden sich derzeit u.a. ein Lebensmittelmarkt, zwei Kirchen mit Gemeindehäusern sowie eine Bushaltestelle, die einen erhöhten Querungsverkehr an dieser Stelle bedingen. Demzufolge findet dort eine Bündelung des Fußgängerquerungsverkehrs statt, so dass dieser mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet wurde. Der Abstand zwischen der Verkehrsinsel mit dem Fußgängerüberweg und der nächstgelegenen Verkehrsinsel beträgt rund 167 m.

 

Die Verkehrsinsel auf der Horsthauser Straße zwischen Gneisenaustraße und Zietenstraße hat zu den benachbarten Verkehrsinseln einen Abstand von 60 m bzw. 70 m, so dass es sich dort nicht mehr um eine gebündelte Querungsstelle handelt.

Aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen (u.a. Lebensmittelmarkt,  Kindergarten, Bushaltestellen, Sportzentrum) stellen sich die Fußgängerströme auf vielen Querungsstellen verteilt dar. Wie bereits in der Stellungnahme vom Juni 2016 erläutert, wurden im Zuge der Schulwegsicherung die Mittelinseln eingebaut und die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in dem hier in Rede stehenden Bereich angeordnet. In Anbetracht bis dato nicht bekannter oder dokumentierter Unfälle oder Unfallrisiken kommen keine weiteren Querungseinrichtungen für den Fußverkehr in Betracht. Der am 20.09.2016 vorgefallene Verkehrsunfall mit Personenschaden an der Verkehrsinsel auf der Horsthauser Straße hat sich aufgrund von unterlassener Aufsichtspflicht und unabhängig vom Typ der Querungshilfe ereignet, sodass an der o.g. Stellungnahme festgehalten wird.

 

Im Zuge der Deckensanierung der Horsthauser Straße zwischen Gneisenaustraße bis Blücherstraße werden die Mittelinseln erneuert und mit taktilen Bodenindikatoren ertüchtigt. Die Breiten der Mittelinseln betragen durchschnittlich zwischen 1,90 m bis 2,50 m und sind mit den 2,00 m breiten Mittelinseln auf der Roonstraße ähnlich dimensioniert. Eine Verbreiterung der Mittelinseln kann beim Wiedereinbau nicht realisiert werden, da die Breite der Fahrbahn bereits das Mindestmaß aufweist und die Bordanlagen im Zuge der Baumaßnahme nicht verändert werden.

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr sieht in Abstimmung mit dem Fachbereich 44 und der Polizei nach wie vor keine Notwendigkeit die Mittelinseln zusätzlich mit einem Zebrastreifen zu markieren, da durch ihre Lage und Anzahl sowie in Verbindung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung der Bedarf für den Querverkehr als ausreichend angesehen wird und dort keine Bündelung des Querverkehrs vorliegt.

 

Erhalt der Glaskunst vom Platz am Denkmal in Sodingen

 

Die Verwaltung hat Kontakt mit dem ASB Mont-Cenis aufgenommen. Grundsätzlich stimmt der ASB einer Aufstellung zu. Bei einem Ortstermin am 18.10.2016 mit dem ASB und der Verwaltung sind mögliche Standorte für das Kunstwerk auf dem Gelände des Begegnungs- und Pflegezentrums "Mont-Cenis" untersucht worden. Im Ergebnis kommt ein Standort im Innenhofbereich oder seitlich zum Haupteingang in Frage. Die drei Glasscheiben des Kunstwerks sollen nebeneinander in Reihe aufgestellt werden. Die technische Umsetzung wird im Detail ausgearbeitet und der Bezirksvertretung abschließend unaufgefordert vorgestellt.