Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Nächtliches Parken Marktplatz Elpeshof - Geräuschbelästigung für die Anwohner  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0732 Anfrage: Nächtliches Parken Marktplatz Elpeshof - Geräuschbelästigung für die Anwohner
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weberink, Michael
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Seit einiger Zeit wird der Marktplatz Elpeshof nachts vermehrt als Parkfläche für Transporter und größere Fahrzeuge genutzt. Dabei kommt es teilweise durch länger laufende Motoren zu Lärmbelästigungen für die unmittelbaren Anwohner.

Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1)      Liegen der Verwaltung hierzu bereits Beschwerden vor, bzw. ist diese Entwicklung der Verwaltung bekannt?

2)      Wie ist auf dieser Fläche das Parken generell geregelt? Dürfen auf der Fläche überhaupt größere Transporter parken, sofern sie nicht zum Lieferverkehr gehören?

3)      Vereinzelt finden sich in Herne auf Parkflächen Beschilderungen, die darauf hinweisen, dass das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugen untersagt ist. Wäre hier ein entsprechender Hinweis denkbar?

 

 

Folgende Antworten gibt Frau Marek:

 

zu Frage 1:

 

Der Verwaltung liegen bisher keine Beschwerden aus dem Bereich der Anwohnerschaft vor.

 

zu Frage 2 :

 

Die Parkfläche kann zur Zeit dauerhaft von allen Fahrzeugarten beparkt werden.

Eine derartige Nutzung könnte nur durch Verkehrsbeschilderung eingeschränkt werden. Möglich wäre hier die Anordnung von VZ 253 ( Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse ) mit entsprechendem Zusatzzeichen welches den Lieferverkehr zulässt.

 

zu Frage 3 :

 

Derartige Hinweiszeichen entsprechen nicht der StVO und sind hier nicht bekannt.

 

 

Herr Pietas möchte wissen, ob es ein LKW-Parkkonzept gibt. Wenn nicht, sollte man darüber mal nachdenken.

 

Frau Marek wird diese Anregung mitnehmen.