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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Fußgängerüberweg Castroper Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0730 Anfrage: Fußgängerüberweg Castroper Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weberink, Michael
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Auf der Castroper Straße befindet sich in Höhe der Einmündung der Memeler Straße eine Querungshilfe (Insel). Trotz dieser Querungshilfe fällt es insbesondere den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern schwer, dort die Castroper Straße zu queren. Auf Grund der an der Straßenecke befindlichen Bäckerei sowie der Arztpraxis gegenüber ist hier ein häufiger Fußgängerverkehr zu verzeichnen.

 

Während der Kanalbauarbeiten im Bereich Castroper Straße/Von-Bodelschwingh-Straße war in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Querungshilfe ein vorübergehender Fußgängerüberweg eingerichtet. Dieser Überweg wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde er wieder aufgehoben. Da uns an einer sicheren Verkehrssituation dort gelegen ist, bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Stehen einer dauerhaften Einrichtung eines Fußgängerüberweges unter Einbeziehung der bestehenden Querungshilfe zwingende Gründe der Verkehrssicherheit entgegen?

 

 

Herr Klein Altstedde antwortet wie folgt:

 

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der in der STVO eingeforderten zwingenden Notwendigkeit zur Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen.

Der seinerzeit aufgebrachte Fußgängerüberweg wurde baustellenbedingt eingerichtet, da zu dieser Zeit die Querungshilfe nicht nutzbar war.

 

Eine dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberweges erscheint aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht zwingend erforderlich.

Das Fußgängeraufkommen ist nicht auffallend hoch und eine Bündelung der Fußgängerverkehre ist nicht festzustellen.

 

 

Herr Grunert lässt die Sitzung kurz unterbrechen. Die Unterbrechung dauert von 18.55 Uhr bis 19.02 Uhr.